Art. 17 DSM-Richtlinie: EuGH setzt enge Grenzen für Uploadfilter

Der EuGH hatte, wie bereits in dieser Vorbesprechung diskutiert, zu entscheiden, ob Art. 17 DSM-RL mit dem Unionsrecht vereinbar ist. “Artikel 17”,“DSM-Richtline”: Was war das noch?

Die DSM-Richtlinie war die heftig umstrittene Urheberrechtsreform von 2019, die das “veraltete” Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen und den Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine angemessene Vergütung zusichern sollte. Besonders um den Art. 17 DSM-RL wurde heftig diskutiert, da Plattformbetreiber wie YouTube oder Facebook schon beim Hochladen (Upload) prüfen müssen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Bei der enormen Anzahl von Uploads, die z.B. YouTube oder Facebook tagtäglich zu verzeichnen haben, ist das Erfüllen dieser Pflicht ohne den Einsatz von Filtern nahezu unmöglich. Dies birgt wiederum die Gefahr, dass mehr als nötig herausgefiltert wird. Da viele Kritiker die Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein drohendes “Overblocking” in Gefahr gesehen haben, demonstrierten alleine in Berlin Zehntausende gegen diesen Artikel 17. Aber wie sieht der EuGH diese Problematik?

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Update: EuGH bestätigt “Artikel 17”

“Artikel 17”, “DSM-Richtline”, “Upload-Filter”: War da was? Ein Dreivierteljahr werkelt die deutsche Umsetzung der ehedem heiß umkämpften EU-Urheberrechtslinine in Form des Urheberrechts-Diensteanbietergesesetzes (UrhDaG) bereits relativ geräuschlos vor sich hin, da wird es um Artikel 17 der Richtlinine – das ist der mit den “Upload-Filtern” – noch einmal spannend: Der EuGH entscheidet Ende April 2022 auf Antrag Polens über eine Nichtigkeitsklage gegen die Vorschrift.

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Jurafunk Reloaded: Auf ein Wiederhören mit Dirks & Krasemann

Ungefähr zwei Jahre und drei Monate ist es her, dass mit Jurafunk Nr. 156 die bisher letzte Folge der Kiel-Hamburger Rechtspodcast-Koproduktion “Jurafunk” über den Äther ging. Kurz vor Beginn der Pandemie gingen Datenschützer Henry Krasemann und Medienanwalt Stephan Dirks in dieser Hinsicht getrennte Wege.

Doch eine Woche voller Ohrfeigen (Näheres zum Beispiel hier) hat die beiden Jurafunker wieder auf den Plan gerufen. Körperverletzung, tätliche Beleidigung, Äußerungsrecht sind die Themen von Jurafunk Nr. … – also sagen wir: Von dem folgenden Video, das sich fast wieder anfühlt wie früher.

Man munkelt: Da kommt vielleicht noch was nach.

Nordseeinseln: Wer hat’s erfunden?

Öömrang-Aufschrei in der “Mopo”: Klarer Fall von: “Sie nehmen uns unsere Wörter weg! Und jetzt auch unsere Inseln!!1”

Es ist ein bisschen gemein, dass ich mich heute ausgerechnet an der Hamburger Morgenpost abarbeite, denn zugegeben: Dieses Hamburger Revolverblatt ist nun mal eine Boulevardzeitung und nicht das Zentralorgan des gewerblichen Rechtsschutzes. Trotzdem: Nachdem ich heute Morgen, vermittelt durch die “Mopo”, zur Kenntnis nehmen musste, dass sich irgendwer irgendwelche nordfriesischen Inseln patentieren lässt, kann ich nicht ganz stillhalten. Aber der Reihe nach:

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Kein “Weihnachtsgeld” nach Art. 82 DSGVO für unverlangte Werbe-EMail

Egal, ob es um ein privates oder beruflich genutztes E-Mail-Postfach geht: Niemand bekommt gern Spam. Unverlangte Werbenachrichten stellen eine Belästigung dar, gegen die sich der Empfänger oder die Empfängerin oftmals nicht recht wehren kann, da die Absender in den seltensten Fällen im Inland sitzen und und eine Rechtsverfolgung deshalb, wenn nicht aussichtslos, dann doch mit “prohibitiv” hohem Aufwand verbunden ist. Jedoch: Ausnahmen bestätigen die Regel, und mit so einer Ausnahme hatte ich jüngst auf Beklagtenseite zu tun.

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