Ja, woher?

“…er saß vor einem weißen Kamin und lieferte eine deprimierende Performance von juristischer Wortdrechslerei und adeligem Selbstrechtfertigungspathos: ‘Wenn ich wüsste, dass ich das absichtlich gemacht hätte, würde ich dazu stehen. So bin ich auch erzogen worden.’

Nunja, die Sache mit der Erziehung und dem “dazu stehen”, die kann man KTG jetzt glauben – es spricht aber mehr dafür, es sein zu lassen.

In einem Punkt muss man Georg Dietz allerdings vehement widersprechen:

Es handelt sich beim Guttenbergsprech nicht um “juristische Wortdrechselei”. Es handelt sich allerhöchstens um pseudojuristisches Geschwurbel von einem, der irrtümlich meint, dass sich so “juristisch” anhört.

Aber woher sollte er es auch besser wissen.

Dr. Xerox kommt nochmal davon

Überraschend geht natürlich anders: Erwartungsgemäß hat die – ansonsten bundesweit nicht für übertriebene Nachsichtigkeit bekannte – bayerische Justiz den ehemaligen Doktor der Rechte Karl-Theodor zu Guttenberg vor einer Anklage verschont und das Strafverfahren wegen unerlaubter Verwertung urheberechtlich geschützter Werke (§ 106 Abs. 1 UrhG) gegen ihn aus Opportunitätsgründen nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße vorläufig eigestellt. Ebenso wenig überraschend ist die Ahnungslosigkeit, mit der die Medien das Thema behandeln. Also, hier nochmal zum mitschreiben, was das bedeutet.

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