Das Beste kommt immer zum Schluss: LG Köln zur Nutzung von Produktfotos auf Amazon.de

Das Landgericht Köln kann sich derzeit über mangelnde mediale Aufmerksamkeit wahrlich nicht – Achtung, Wortwitz – beklagen: Erst die Geschichte um die Porno-Stream Abmahnungen, die auf Auskunftsbeschlüssen der Kölner Landrichter beruhten (die inzwischen teils aufgehoben wurden), dann vor ein paar Wochen die Aufregung um ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem es um Urheberrechtsvermerke  bei Pixelio-Bildern ging. In der vergangenen Woche machte nun erneut ein Urteil des LG Köln aus dem Bereich des Urheberrechts die Runde, welches einen näheren Blick lohnt (Urt. v. 13.2.14, Az. 14 O 184/13).

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Jurafunk Nr. 109: Schufa, Good News, Pressearbeit der Staatsanwaltschaft

Die bereits 109. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts steht zum Download bereit! Der akustische Urteils-Recap der vergangenen 4 Wochen befasst sich heute mit folgenden Fragen: Wie müssen kostenpflichtige Presseveröffentlichungen gekennzeichnet sein? Darf eine Verbraucherzentrale eine Bank auffordern, einem Dritten das Girokonto zu kündigen? Muss die Schufa die Formel zur Berechnung ihres Score offenlegen? Und dürfen Unternehmen mit der Meldung von Daten an die Schufa drohen? Welche Grenzen hat die Staatsanwaltschaft bei ihrer Pressearbeit zu beachten? Fragen über Fragen. Antworten gibt’s hier:

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More Bad News for “Good News”: BGH Zur Kennzeichnung bezahlter Beiträge in der Presse

“Sponsored By” reicht nicht – So könnte man in aller Kürze die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 6.2.14, Az. I ZR 2/11) in Sachen “Good News” zusammenfassen, einer kostenlosen Wochenzeitung, die es mit der Kennzeichnung von bezahlten Inhalten in der Vergangenheit im wahrsten Sinn des Wortes nicht so genau genommen hat. Nachdem der EuGH bereits entschieden hatte, dass die Regelung im Landespressegesetz Baden-Württemberg, die ausdrücklich die Kennzeichnung solcher Veröffentlichungen mit dem Wörtchen “Anzeige” erfordert, nicht gegen EU-Recht verstößt, kommt die Entscheidung wenig überraschend: Der Hinweis “Sponsored By”, den “Good News” zur Kennzeichnung verwendet hatte, genügte nicht. in der mangelhaften Kennzeichnung liegt deswegen ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 10 LandespresseG Baden-Württemberg. Wer noch einmal ausführlich nachlesen möchte, Wie es mit Schleichwerbung und bezahltem Content im Allgemeinen rechtlich aussieht, findet hier unseren Beitrag dazu aus dem Oktober.