Jurafunk: Twitter-Gewitter und ein Offenbarungs-Akt

In der vergangenen Woche ging ein wahres Gewitter an rechtlichen Verwicklungen auf mindestens drei deutsche “Twitter”-Nutzer nieder: Die, soweit ersichtlich, erste einstweilige Verfügung wegen eines Tweets wurde dicht gefolgt von der, soweit ersichtlich, ersten Abmahnung wegen eines solchen. Um das Kleeblatt komplett zu machen, gesellte sich dann noch eine Strafanzeige mit Twitterbezug hinzu. Außerdem im Jurafunk Nr. 38:  Warum die Dresdner Oberbürgermeisterin auch weiter unfreiwillig für einen Akt Modell stehen muss.

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Linke Tasche, Rechte Tasche

Zugegeben, manche Leute machen es den Finanzbehörden nicht leicht: Aus einer diffusen Angst heraus wird Behördenpost oft entweder gar nicht geöffnet (“Wenn ichs nicht sehe, sieht’s mich auch nicht!”) oder aber geöffnet und dann fein säuberlich in einem Schuhkarton gelegt und unter das Bett gestellt (“Befasse ich mich morgen mit!“). Irgendwann rächt sich sowas natürlich.

Erst recht, wenn die entsprechende Post vom Finanzamt ist. Mehr

Die Geheimkanzlei

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Bislang weiß ich über Sie genau zwei Dinge:  Einerseits kenne ich Ihren Nachnamen und andererseits weiß ich, was Sie am späten Abend des 19.04.2010 getan haben. Sie haben mir nämlich ein Fax (selbstredend ohne Absenderkennung) geschickt.

Leider kann ich es nicht beantworten. Denn, nunja, Ihr vermutlich nicht ganz billiges Corporate Design hat so seine Tücken.

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Hmm.

Heute häte ich gern ein Diktiergerät dabei gehabt bei einem Termin vor dem örtlichen Amtsgericht. Und – wenn Tonaufnahmen im Gerichtssälen erlaubt wären  natürlich nur – einige comedyreife Dialoge zwischen einem Münchener Kollegen und ausgewiesenem Experten für Steuerrecht (!) auf der einen und dem gut vorbereiteten Vorsitzenden auf der anderen Seite  mitgeschnitten, in denen es unter anderem um ein seltsames Verständnis der urheberrechtlichen  (!) Panoramafreiheit ging.

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