“Keine Täuschungsabsicht”?

Ich muss doch nochmal was zu Dr. Xerox sagen, das letzte mal, hoffe ich. SPON schreibt gerade, die Staatsawanwaltschaft habe keine “Täuschungsabsicht” feststellen können und unter Anderem deswegen das Verfahren gegen Guttenberg eingestellt.

An der Meldung ist erst einmal das Wort “Täuschungsabsicht” seltsam. Denn es geht hier gar nicht um “Täuschung” – sondern darum, dass der Beschuldigte mit Wissen und wollen den Tatbestand der unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke verwirklicht. Tatbestandsmerkmale, grob gesagt: 1. “Werk”, 2. “Nutzungshandlung”, 3. “Ohne Lizenz”, 4.”Schranken des Urheberrechts”.

Aber gehen wir mal davon aus, dass SPON diesen Vorsatz meinte und das nur ungeschickt formuliert hat (weil in den Augen des Redakteurs wohl die Frage wichtig ist: “Betrüger” oder “Kein Betrüger”, aber darum geht’s rechtlich nicht).

Man bezieht sich also auf nicht näher genannte Quellen bzw. zitiert wohl aus dem EInstellungsbescheid:

[Guttenbergs] Erklärung, er habe bei der Doktorarbeit die Übersicht verloren und wissenschaftliche Quellen nur noch sporadisch studiert, sei ‘nachvollziehbar und jedenfalls nicht zu widerlegen’

Das kann ich alles nur schwer glauben. Unabhängig von der Plausibilität dieser Aussage: § 106 UrhG ist, wie gesagt, ein Vorsatzdelikt. Fahrlässige unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ist gar nicht strafbar. Wenn der also Vorsatz fehlt (oder die StA ihn für nicht nachweisbar hält), dann fehlt aber schon der Tatverdacht. Dann muss das Verfahren ohne Wenn und Aber nach 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden.

Alles andere grenzt an Verfolgung Unschuldiger. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft auch nicht “die Wahl”, was sie tut, zB. nach dem Motto “Wo Rauch ist, ist auch Feuer” Bußgelder zu verhängen.. Bislang sind da also mehr Fragen offen als geklärt, denn zur Erinnerung: das Verfahren wurde gegen nur gegen Zahlung einer erheblichen Geldbuße eingestellt (§ 153a StPO).

Internet-Stoppschilder: Stuss statt Nachrichten

Ich weiß, dass dieses “Internet”  meiner Mutter Angst macht, obwohl die beiden sich gar nicht persönlich kennen.

Soviel Angst sogar, dass es bei meiner Mutter schon Panik auslöst, dass ihr Telefonanschluss theoretisch auch Internet “kann”, obwohl sie es praktisch gar nicht nutzt. Und “nicht braucht”.

Immer wenn ich mich frage, warum das so ist, liefern mir die RTL-“Nachrichten” die Antwort. Da heißt es z.B. heute:

“Um den Austausch von Kinderpornographie wirksam zu verhindern, hat der Bundestag gestern beschlossen, dass kinderpornographische Seiten im Internet nunmehr vollständig gelöscht werden sollen. Bisher wurden sie nur gesperrt.”

(“RTL-Aktuell”, 2.12.2011, 18:45 Uhr; Die Hervorhebung von “vollständig” symbolisiert die bedeutungsschwangere Betonung des Begriffs durch den Sprecher und Grimmepreisträger P. Kloeppel).

Das Problem dabei ist natürlich, dass es einerseits irgendwie stimmt, dass der Bundestag gestern irgendwas beschlossen hat, was mit diesem Internet zu tun hat. Und mit Kinderpornographie.

Allerdings: meint RTL offenbar (oder sagt das jedenfalls), dass bis vorgestern Kinderpornographie im Internet nicht gelöscht wurde, wenn sie entdeckt wurde  –  vielleicht sogar irgendwie erlaubt war. Irgendwie konnte oder sollte das wohl bisher nicht “gelöscht” werden. Sondern halt nur irgendwie gesperrt oder so.

Tatsächlich ging es gestern allerdings allein darum , dass das – niemals in Vollzug gesetzte – “Zugangserschwernisgesetz” aufgehoben wird. Das ist das Gesetz mit diesen Stoppschildern. Das gibt’s jetzt  nicht mehr. Ergebnis: Ein Gesetz weniger. Nicht: eines mehr.

Oh Gott, und nun !?! Naja, nun wird mit kinderpornographischen Seiten halt weiter das gemacht, was mit ihnen vor der Einführung des Zugangserschwernisgesetzes, sowie während der Geltung dieses Gesetzes auch schon gemacht wurde:

Sie wurden und werden, Trommelwirbel: Jawohl:

Gelöscht!!!*

Deswegen: “Löschen statt Sperren“.  Vielleicht gibt’s in Zukunft auch mal wieder weniger Stuss statt Nachrichten. Hier könnte man sich orientieren.

*) Übrigens immernoch nicht “vom BKA”, liebes RTL, sondern z.B. vom zuständigen ISP.