Jurafunk Nr. 141: Fahrerbewertungen gestoppt / Puppe zerstört / Xing-Profil geändert

Vorbildlich: Wenn Sie sich von diesem Fahrer schlecht behandelt fühlen, können Sie ihn einfach anrufen.

Vorbildlich: Wenn Sie sich von diesem Fahrer schlecht behandelt fühlen, können Sie ihn einfach anrufen.

Es ist Karnevalswoche! Am Rosenmontag erscheint damit jahreszeitengemäß eine Jurafunk-Folge, die ausschließlich Entscheidungen von rheinischen Gerichten und Behörden zum Gegenstand hat. Zum Beispiel die der Bundesnetzagentur in Bonn, dass die vernetzte Puppe “Cayla” unschädlich zu machen ist. Oder das Urteil des VG Köln, das ein Fahrerbewertungsportal in seiner jetzigen Form als rechtswidrig einstuft. Oder auch ein Verfahren des Landesarbeitsgerichts Köln, an dessen Ende die Besitzerin eines XING-Profils wusste, dass sie eine etwas voreilige Änderung ihres beruflichen Status nicht den Job kosten würde. Mehr Karneval bekommen Sie von uns nicht.

Jurafunk Nr. 141: Inhalt

00’00” – Intro: Ein paar Worte zum Lutherjahr.
01’30” – Zerstören Sie diese Puppe (BNetzA, PM vom 17.2.17).
16’35” – Warum ein Fahrerbewertungsportal sich ändern muss (VG Köln 13 K 6093/15).
27’04” – (Keine) Kündigung wegen Statusänderung bei Xing-Profil (LAG Köln 12 Sa 745/16).

 

 

Hinweise und Notizen zu Folge 141:
Zu Cayla habe mich im Dezember 2016 in der Mac-Life geäußert, wie erwähnt aber ohne § 90 TKG zu beachten. Kollege Thomas Schwenke begründet in seinem Blog ausführlich, warum er die Sicht der Bundesnetzagentur für falsch hält. Das Fahrerbewertungsportal “Fahrerbewertung.de” habe ich im Jahr 2014 als rechtmäßig eingestuft – Eine Einschätzung, die jedenfalls das VG Köln offensichtlich nicht teilt.

Von Rechts Wegen: Die Crux mit iTeacher & Co

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In der März-Ausgabe der Mac Life widmet sich meine Kolumne “Von Rechts Wegen” den rechtlichen Problemen und Zwängen, denen die digitale Revolution unterliegt, wenn sie auch im Klassenzimmer stattfinden soll.Mac Life 4/2017 gibt es ab sofort am Kiosk; Meine Beiträge sind nach einiger Zeit hier kostenlos online abrufbar.

My Ex-Friend Cayla: Bundesnetzagentur verbietet Spionage-Puppe

Bietet sich online noch unverdrossen als Freundin an: Abhörpuppe "Cayla" (Screenshot: http://myfriendcayla.de/ am 17.2.17).

Bietet sich online noch immer unverdrossen als Freundin an: Abhörpuppe “Cayla”.

Die Bundesnetzagentur hat am 16. Februar 2017 die Puppe “My Friend Caya” aufgrund des Rechtsgutachtens eines wackeren Jurastudenten unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Sendeanlagen nach § 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verboten. Grundlage ist die mangelhafte Absicherung des, nunja, “Spielzeugs”.

Das Verbot hat drastische Folgen: Gemäß der entsprechenden Anordnung der Bundesnetzagentur muss die Sendeanlage – also die Puppe zerstört werden. Als Vernichtungsnachweis bietet sich ein Foto an. Nur eindeutig sollte es sein, ist bei der Bundesnetzagentur nachzulesen.

Cayla und ihr seltsames Alter Ego für Jungs namens “I-Que” waren mir bereits Ende Dezember 2016 unangenehm aufgefallen, weswegen ich ihr den Text “Vorsicht: Freund hört mit” in der Mac Life gewidmet habe.

Dieser ist mittlerweile frei verfügbar, und zwar hier.