Google muss Links zu Falschinformationen löschen – auch ohne Gerichtsurteil
Es ist nicht selten, dass man beim Googeln seines Namens auf inhaltlich unrichtige Beiträge stößt. Wer diese Beiträge über sich in der Google-Suche entfernt haben möchte, muss sich dafür aber nicht zuerst an denjenigen wenden, der diese Informationen ins Netz gestellt hat, sondern kann direkt Google in die Pflicht nehmen. Wenn der Betroffene nachweisen kann, dass diese Informationen unrichtig sind, dann muss Google löschen. Dies entschied der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren.
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