Aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Störerhaftung, Sekundärer Darlegungslast und Streitwert beim Filesharing

Es kommen derzeit wieder mehr Mandanten mit Filesharing-Abmahnungen bei mir an. Das muss nicht an einem tatsächlichen Anstieg der Abmahnzahlen liegen. Viele Faktoren haben da einen Einfluss. Manche werden auch erst mürbe (und machen sich dann auf den Weg zum Anwalt), wenn sie das dritte oder vierte Schreiben der gegnerischen Anwaltskanzlei erhalten haben. Oder wenn schon der Mahnbescheid im Briefkasten lag. Trotzdem Grund genug, einige jüngst zum Filesharing ergangene höchstrichterliche Entscheidungen einmal näher anzusehen, die Mitte Oktober im Volltext vorliegen.

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[sh.z-Netzwelt] Hatespeech: Aus die Maus

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Meine heutige Kolumne im der sh.z-Netzwelt behandelt Beatrix von Storch sowie ein Urteil des OLG Frankfurt am Main zur Verantwortlichkeit eines Facebook-Accountinhabers für Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Zur heutigen “Dirks’ Netzwelt” geht es hier.

Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook Ireland: Volltext der Verfügung des Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz

Am 27.9.2016 gab der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) bekannt, dass man Facebook ab sofort den “Massendatenabgleich” mit WhatsApp verboten habe. Die Weitergabe von Nutzerdaten des Messengers, der seit 2014 zum Facebook-Konzern gehört, hatte Facebook bekanntermaßen zunächst selbst ausgeschlossen, nun aber im August 2016 mittels einer AGB-Änderung möglich zu machen versucht. WhatsApp-Nutzern wurde dabei nur “Widerspruchsrecht” hinsichtlich der Nutzung der Account-Daten durch Facebook eingeräumt. Unter anderem dies veranlasste die Hamburger Datenschützer zum Tätigwerden in Form der Verwaltungsverfügung, die mir aufgrund meiner Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nun im Volltext vorliegt.

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Breyer ./. Bundesrepublik Deutschland: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten, aber… (Updates)

Patrick Breyer ist Jurist und [war] als Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig Holstein so etwas wie ein Aktivist für Bürgerrechte – und als solcher durchaus als streitbar bekannt (außerdem ist er mein Kolumnistenkollege in der sh.z-Netzwelt und wir sind seit neulich per “Du”, aber das hat keinen Einfluss auf diesen Text). Ihm missfiel, dass dass die Webseiten von Bundesbehörden unter anderem die dynamischen IP-Adresse von Nutzern der Webseiten speichern, wogegen er sich mit dem Argument zur Wehr setzte, dass es sich dabei um personenbezogene Daten handelte, für deren Speicherung keine Rechtsgrundlage existiere. Der zuständige Bundesgerichtshof legte die Frage im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens dem EuGH zur Prüfung vor, der nunmehr entschied: Ja schon, aber.

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Jurafunk Nr. 138: Party-Wowi, Hungerlohn am Fließband, Google Analytics, Datenschutz und § 13 TMG

Es ist Jurafunk-Woche! in der bereits 138. Folge unseres sympathischen Kieler Rechtspodcasts nehmen wir uns wieder einige Entscheidungen der letzten Wochen vor, die (fast alle) wie immer aus dem Bereich Datenschutz und Medienrecht stammen. Es geht unter anderem um den von der Bild-Zeitung als “Party Bürgermeister” bekannt gemachten Klaus Wowereit und dessen Persönlichkeitsrechte (BGH, Urt. v.  27.09.2016 – VI ZR 310/14), um die Voraussetzungen, unter denen “Whistleblowing” rechtlich möglich sein kann (BGH, Beschl. v. 16.08.2016, Az. VI ZR 427/15) und darum, welche Folgen eine fehlerhafte, im konkreten Fall: in Bezug auf Goolge Analytics unvollständige Datenschutzerklärung nach § 13 TMG haben kann (LG Hamburg, Beschl. v. 09.08.2016 – 406 HKO 120/16).

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Zum Wochenende: Die Abmahnwellenvorhersage

“Abmahnanwalt” und “Abmahnwelle”: Das sind zwei Begriffe, die ich argwöhnisch betrachte, weil sie nur scheinbar beschreibend sind. Tatschächlich sind beide emotional ziemlich aufgeladen und stehen für eine, zumindest gefühlte, große Gemeinheit der Internet-Welt, den quasi allgegenwärtigen Misstand, dass jedermann jederzeit von der “Welle” getroffen werden kann. Ich habe vor Jahren bereits mal eine Gegenwarnung zur Abmahnwarnung formuliert und auch hinsichtlich meiner eigenen  Abmahnanwalt-Eigenschaft eine Art Selbstanzeige veröffentlicht. Das Thema ist damit aber längst nicht abschließend besprochen – Deshalb möchte ich ihm noch einmal einen Beitrag widmen, der so eine Art Abmahnwellenvorhersage ermöglichen soll.

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Ankündigung: Rechtsbelehrung zum “Podcastrecht” mit einer Prise Jurafunk – Fragen erwünscht!

Eigentlich war es schon lange geplant, aber für drei hochbeschäftigte Juristen und einen hochbeschäftigten Radiomoderator einen gemeinsamen Termin zu finden, ist für sich genommen schon ein Projekt, das leicht scheitert, und so ist es bislang leider noch nicht zu einer gemeinsam produzierten Folge der beiden Rechts-Podcastprojekte “Rechtsbelehrung” (Berlin) und “Jurafunk” (Kiel) gekommen. Immerhin eine “kleine Lösung” soll nun aber wahr werden:

Die nächste Folge der Rechtsbelehrung wird einen nicht so überraschenden Überraschungsgast haben, der versuchen wird, sich zum Thema “Recht für Podcaster” mit einzubringen.

Die Folge wird Anfang November in Berlin aufgezeichnet, den “Sendetermin” geben wir noch bekannt. Wem zum Thema “Recht für Podcaster” schon heute Fragen unter den Nägeln brennen, der darf Sie gern vorab und sofort stellen: 

Auf der Website der Rechtsbelehrung, als Kommentar unter diesem Beitrag, als Tweet oder PN an @radirks besteht ab sofort die Möglichkeit, alle Fragen loszuwerden, und mit etwas Glück (…und vielleicht auch einer geschickten Frageformulierung… ) auch beantwortet zu erhalten.

Ich freue mich über rege Teilnahme!