Mein Name ist Stephan Dirks und ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Seit 2006 berate und vertrete ich ausschließlich im Bereich Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. In diesen Bereichen bin ich auch als Autor und Dozent tätig.
Meine Heimat ist Hamburg. Hier bin ich aufgewachsen und hier lebe und arbeite ich für Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, aus dem europäischen Ausland und Übersee.
Allerdings: Für fast 20 Jahre war die Schleswig-Holsteinische Landeshauptstadt Kiel mein Lebens- und Schaffensmittelpunkt. Es verbindet mich deshalb viel mit dem “Echten Norden”. Ich unterhalte weiterhin Büros auf Sylt und in Heide um meine Mandanten nördlich von Elbe und Nord-Ostsee-Kanal bestens betreuen zu können.
Ich bin Problemlöser. Und Spezialist.
Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, verspricht sich davon die Lösung einer rechtlichen Problemstellung und erwartet zu Recht, mit anwaltlicher Hilfe weiter zu kommen als mit einer “Google”-Recherche oder ein paar lauwarmen Tipps einer Ratgeber-Website. Diese Erwartung ist mein Maßstab – und ich kann ihr gerecht werden, weil ich seit vielen Jahren nur in den Rechtsgebieten tätig bin, auf die ich mich spezialisiert habe.
Wenn Sie also etwa Hilfe bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls brauchen oder eine komplizierte Erbangelegenheit regeln möchten, bin ich also ganz sicher nicht der richtige Anwalt für Sie; Wenn es bei Ihnen um Kunst im weitesten Sinn, Fotografie, Werbung, Presse, Medien, Internet, E-Commerce, Social Media, Web 2.0 und Web 3.0 geht, ist es sehr wahrscheinlich, dass ich Ihr rechtliches “Problem” lösen oder Sie zumindest dabei unterstützen kann, einen Lösungsweg zu entwickeln.
Was mich von anderen unterscheidet:
Meine Kenntnisse im Online- und Medienbereich beschränken sich nicht auf das “Anwaltswissen”. Ich habe bereits lange vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt die berühmte “Hands On“-Erfahrung gesammelt: Unter anderem habe ich mein Geld als Anwendungsentwickler und Webdesigner in einem größeren Verlag verdient und große und kleine Medienprojekte angeschoben und begleitet. Mein erstes Weblog habe ich im Jahr 1998 online gebracht – zu dieser Zeit gab es allerdings weder „Google“ noch den Begriff „bloggen“. Inzwischen beschränke ich mich hier allerdings auf den Bereich „Recht“.
Ich glaube auch, dass ich „Recht“ ganz gut erklären kann. Auch abseits der Kanzlei habe ich darin einige Übung, zum Beispiel durch den Rechtspodcast „Jurafunk“, den ich gemeinsam mit einem Kieler Datenschutzexperten produziere. Außerdem bin ich regelmäßiger Kolumnist in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften. Näheres dazu finden Sie auf dieser Website unter „Medien“. Als Fachautor bearbeite ich die Bereiche “Urheberrecht” und “Internetrecht” im Stichwortkommentar Schadenrecht, der (im August 2022 in 1. Auflage) im NOMOS-Verlag erscheint.
Was mich aber vielleicht am meisten von anderen unterscheidet ist meine norddeutsche Direktheit, die mir im Umgang mit meinen Mandanten sehr hilft – und die die allermeisten sehr schätzen, wenn ich dem Feedback trauen darf, das ich erhalte.
Als Rechtsanwalt zugelassen wurde ich 2006 und genau so lange arbeite ich als selbständiger Rechtsanwalt. Seit 2012 bin ich berechtigt, den Titel “Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht” zu führen. Von Beginn an lag mein anwaltlicher Fokus auf der Medien- und Digitalbranche. Manche Mandanten betreue ich in diesem Bereich schon so lange, wie ich Rechtsanwalt bin.
Woher wissen Sie, ob Sie bei mir richtig sind?
Es ist für den Laien schwierig, die Qualität eines Rechtsanwalts zu beurteilen (genau so, wie es für Laien schwierig ist, die Qualität eines Arztes oder Architekten zu einzuschätzen). Das kann sehr unangenehm sein, vor allem, wenn man “unfreiwillig” in die Situation gerät, schnell anwaltliche Hilfe zu benötigen.
Einen ersten Eindruck hierzu vermitteln Ihnen aber meine Spezialqualifikationen und nachgewiesene gerichtliche und außergerichtlichen Erfahrungen. Und nicht zuletzt natürlich auch die Tatsache, dass ich nunmehr bereits seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Rechtsanwalt tätig bin.
Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie mich einfach, ob Ich der richtige Anwalt für Ihre Angelegenheit bin. Sie können sicher sein, dass ich Ihr Mandat nur übernehmen werde, wenn ich Sie optimal betreuen kann.
Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail in deutscher oder englischer Sprache.