DSGVO: Das Datenschutz-Schreckgespenst ist da

Die “Datenschutz-Grundverordnung” (DSGVO), auf englisch “General Data Protection Regulation” (GDPR) ist da. Eigentlich ist sie schon länger “da” – nur hat das bei ihrer Verabschiedung im Mai 2016 kaum jemand wahrgenommen, so dass viele Unternehmen die 2-jährige Umsetzungsfrist mehr oder weniger verschlafen haben. Da die diese Frist nun abläuft und die DSGVO teils horrende Sanktionen an Datenschutzverstöße knüpft – Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 Prozent des Jahresumsatzes drohen – herrscht nun vielerorts Verunsicherung.

Ohne diesbezüglichen Änderungen zu verharmlosen, kann man allerdings sagen: Insbesondere die Frist des 25.5.2018 ist zwar rein rechtlich “unumstößlich”, rein tatsächlich wird es wohl ab dem 26.Mai nicht sofort Bußgeldbescheide noch Abmahnungen hageln.

Trotzdem: Verschieben lässt sich die Umsetzung der DSGVO nun absolut nicht mehr. Unternehmen müssen in Sachen Datenschutz nun also umgehend handeln. Die Beratung zu den konkreten Anforderungen in Ihrem Unternehmen ist dazu ein erster Schritt. Nehmen Sie hierzu noch heute Kontakt auf.

Datenschutz-Gütesiegel der Datenschutzaufsicht

Immer mehr Unternehmen erkennen auch die Wettbewerbsvorteile, die eine datenschutzgerechte Ausgestaltung ihrer Prozesse mit sich bringen kann. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schlewig-Holstein (ULD) hat in diesem Zusammenhang ein Datenschutz-Gütesiegel entwickelt, das es Unternehmen ermöglichte, ihre IT-Produkte einem Datenschutz-Audit zu unterziehen, diese zertifizieren zu lassen und dies auch gegenüber Kunden zu kommunizieren.

Als vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich) habe  ich bundesweit Unternehmen bei allen oben genannten Fragestellungen, insbesondere auch als Gutachter in den beschriebenen Zertifizierungsverfahren unterstützt. Das ULD-Gütesiegel und damit auch die genannten Zertifizierung sind mit dem 25.5.2018 im Zuge der DSGVO-Einführung entfallen.