Vertragsgestaltung und AGB

Vertragliche Vereinbarungen sind genau so komplex wie die Projekte, die sie abbilden. Hier den rechtlichen Überblick zu behalten, fällt schwer, ist aber zwingend notwendig: Denn wenn der Vertrag einmal geschlossen ist, gilt “Pacta sunt servanda” – Verträge sind bindend. Im Bereich von Nutzungsbedingungen für Onlineplattformen und AGB kann die Verwendung rechtsunwirksamer Klauseln zudem Abmahnungen nach sich ziehen.

Ich begleite Sie bei komplexen Fragestellungen im Vertragsbereich, zum Beispiel:

  • bei der Prüfung und Erstellung von AGB und Nutzungsbedingungen für neuartige Geschäftsmodelle, vor allem im Online- und Social Media-Bereich,
  • bei der Prüfung und Erstellung von Lizenzverträgen im Urheber- und Markenrechtsbereich,
  • bei der Prüfung und Erstellung von Agenturverträgen,
  • bei der Erstellung von Projektrahmenverträgen,
  • bei der vertraglichen Umsetzung von komplexen Kooperationen und sonstigen Projekten im Bereich der neuen und sozialen Medien.

In der täglichen Beratungspraxis begegnen mir oft Rechtsuchende, die auf der Suche nach der richtigen Vorgehensweise bei der vertraglichen Umsetzung komplexer Projekte das Pferd von der falschen Seite aufzäumen. Nicht selten ist der Fall, dass bereits vorformulierte Entwürfe zum Beispiel von allgemeinen Geschäftsbedingungen – oft zum Teil selbst zusammengebaute Versatzstücke von im Internet recherchierten, dem eigenen “ähnlichen” Produkten – präsentiert werden, über die dann nur noch der anwaltliche Segen gesprochen werden soll.

Das Leitmotiv ist hier oft die Kostenersparnis: Der Gedanke geht wohl dahin, dass, wenn schon “etwas” existiert, egal wie die inhaltliche Qualität sein mag, das jedenfalls die Beratungskosten senke. Auf die Spitze getrieben wird die Idee, wenn gar “Standard AGB” verlangt werden, also die Vorstellung herrscht, der Anwalt brauche nur ein Formular aus der Schreibtischschublade zu ziehen, das alle vertraglichen Probleme löst.

Dem liegen eine Reihe von Fehlvorstellungen zu Grunde. Die eine ist die, dass der Wert der anwaltlichen Arbeit sich an der Anzahl der Worte bemesse, die zu Papier gebracht werden müssen. Das Gegenteil ist der Fall: Eine sehr kurze Lösung für ein komplexes Problem stellt oft die viel schwierigere Aufgabe dar. Überhaupt liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Leistung jedenfalls nach meinem Verständnis bei der rechtlichen Analyse des jeweilig abzubildenden Geschäftsmodells in Hinblick auf die rechtlichen Herausforderungen. Die gelingt aber nicht besser, nur weil man sich schon einmal selbst an einer rechtlichen Umsetzung versucht hat.

Maßgeschneiderte Verträge von der Stange existieren nicht

Deshalb steht in meiner Beratungspraxis am Anfang jedes Vertragsprojekts die eingehende Erforschung des Geschäftsmodells und dessen rechtlicher Risiken, auf Grund derer der Beratungsbedarf (und die zu erwartenden Kosten) erst bemessen werden können. Sodann werden die erstellten Entwürfe abgestimmt, am Ende steht in der Regel ein auf die Bedürfnisse des Einzelfalls maßgeschneidertes Vertragswerk, dessen Anspruch es ist, nicht nur von Juristen gelesen und verstanden zu werden.

Ein solcher Prozess erzeugt natürlich Kosten, die aber in keinem Verhältnis stehen zu den Schäden, die Nachlässigkeiten in diesem Bereich zur Folge haben können.