Markenrecht und Kennzeichenrecht

Wie schütze ich meine Marke oder meine Idee? Geht das und wenn ja: Ist das überhaupt notwendig? Welche Risiken bestehen dabei?

Diese Fragen stellen sich vor allem Unternehmern vor der Markteinführung neuer Produkte. Und tatsächlich ist der Beratungsbedarf hier enorm, denn es ist nicht ganz leicht den Überblick zu behalten, wenn es um gewerbliche Schutzrechte geht. Dies fängt schon bei der Frage an, ob überhaupt ein Schutzrecht gibt, welches den jeweils gewollten Zweck erfüllt. Wenn es eines gibt, ist weiter zu entscheiden: Sind Formalitäten, wie zum Beispiel eine Eintragung in das Markenregister notwendig – oder geht es auch ohne, wie zum Beispiel bei Werktiteln, geschäftlichen Bezeichnungen oder dem Urheberrechtsschutz?

Für den Laien oftmals überraschend, gibt es durchaus viele Fälle, in denen zum Beispiel eine Markeneintragung mit relativ hohen Kosten verbunden ist, aber im konkreten Fall gar keinen Sinn macht, da die Risiken den Nutzen übersteigen.

In der Beratungspraxis treffe ich sehr häufig auf die Konstellation, in der der Rechtssuchende nach eingehender “Google”-Recherche schon sehr genau zu wissen meint, was er will. In Manchen Fällen erscheinen Mandanten bereits mit dem ausgefülten Formular “W 7005” des Deutschen Patent und Markenamtes (DPMA). Wortmarke Wort-/Bildmarke, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, alles ist bereits fertig und muss nur noch unterschrieben werden.

Gerade in dieser Situation zeigt sich aber die Tücke des “Grünen Bereichs”, wie damit befasste Juristen und Fachanwälte den Bereich des “Gewerblichen Rechtsschutzes” auch nennen. Für den Laien stellt dieses ein Minenfeld dar, und zwar in dem Sinn, dass jeder falsche Schritt einen großen Schaden anrichten kann. Gerade diejenigen, die meinen sich besonders gut auszukennen und schon einmal die “Formalien” für die Anmeldung  ihrer Marke selbst vornehmen, um hierdurch Kosten zu sparen, sind diejenigen, die am Ende die Zeche zahlen. Sei es, weil sie keine Kollisionsrecherche durchgeführt haben (die absolut zwingend ist!), sei es, weil ihre Marke zunächst eingetragen, später aber wegen Verfalls oder fehlender Kennzeichnungskraft gelöscht wird.

Eine Schutzrechtsberatung hilft dabei, die gröbsten Fehler zu vermeiden

Genau an dieser Stelle setzt eine Schutzrechtsberatung beim versierten Rechtsanwalt an. Diese erfolgt in meiner Kanzlei zum Festpreis und versetzt Sie in die Lage, Nutzen und Risiken konkret abzuwägen und zu entscheiden, ob zum Beispiel die Schaltung einer Titelschutzanzeige oder die Anmeldung Ihrer Marke zum Register angegangen werden soll und welche Schritte ggf. zuvor noch zu gehen sind. Im Bereich des “Ideenschutzes” unterstützte ich Sie ggf. auch bei der Gestaltung rechtssicherer Vertraulichkeitsvereinbarungen (so genannter “NDA”).