Social Media Recht

Das Social Media Recht als eigenständiges Rechtsgebiet existiert natürlich als solches nicht. Andererseits ist der Bereich Social Media auch nicht der sprichwörtlich “rechtsfreie Raum”. Seitdem Social Media für Unternehmen und Konzerne jeder Größe zu einem unverzichtbaren Marketinginstrument geworden ist, stellen sich hier die Rechtsfragen des “klassischen” Internet neu und auf ganz eigene Weise. Das Social Media Recht ist also das, was Juristen eine “Querschnittsmaterie” nennen.

Es existiert demgemäß nicht etwa ein “Fachanwalt für Social Media Recht” – Die Beratung in diesem Bereich erfordert Kenntnisse in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dies sind vor allem

  • das Urheberrecht und das geistige Eigentum, wenn es um die Nutzung von Inhalten in Social Media geht,
  • Persönlichkeitsrechte, Ehrschutz und Medienstrafrecht, wenn es um die Frage geht, ob Dritte von Inhalten betroffen sind;
  • das Wettbewerbsrecht bei der Planung rechtskonformer Social Media Kampagnen
  • Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht bei der Gestaltung von Nutzungsbedingungen und der Beachtung der entsprechenden Regelungen der Plattformbetreiber,
  • das Datenschutzrecht – Denn alle großen Plattformbetreiber im Bereich Social Media sitzen im (außereuropäischen) Ausland.
  • Das Arbeitsrecht, wenn es um die Steuerung von Social Media Aktivitäten im Unternehmen geht.

Social Media: Die Grenze zwischen “Privat” und “Geschäftlich” verschwimmt

Einen besonderen Problembereich des Social Media Rechts bildet nach meiner Erfahrung hier die im Zeitgeist liegende, zunehmende Verwischung der Grenzen zwischen “privat” und “geschäftlich” bzw. “beruflich”:

  • Der Freiberufler betreibt seinen scheinbar privaten Account eben doch (auch) als Vertriebsinstrument –  und muss entsprechende Regelungen beachten.
  • Neuartige Werbeformen wie Content Advertising müssen (medien-)rechtlich abgesichert werden.
  • Der Arbeitnehmer ist bei seinen Social-Media-Aktivitäten immer auch “Markenbotschafter” seines Unternehmens, egal, ob er sich während der Arbeitszeit oder in seiner Freizeit über Social Media äußert. Wo vor Jahren noch Verbote das Mittel der Wahl gegenüber dem Arbeitnehmer waren, müssen sich Arbeitgeber heute mit der Frage auseinandersetzen, wie Prozesse hier – etwa durch entsprechende Social Media Richtlinien – gezielt gestaltet und gesteuert werden können.
  • (Auch) geschäftlich genutzte Social Media Accounts oder Fan-Seiten können für Unternehmen existenziell wichtig werden, so dass Streit darüber entsteht, wem die Accounts gehören.
  • Last but not least: “Influencer” sehen sich diversen rechtlichen Herausforderungen ausgesetzt, die von der Frage der Lizenzpflicht von Youtube-Kanälen über Datenschutzfragen bis zu Schleichwerbe-Problematiken und Kennzeichnungspflichten reichen. Und natürlich sollten auch Influencer ihre Kooperationsverträge sorgfältig vorbereiten.

Ich unterstütze Sie in allen Aspekten des Social Media Rechts sowohl beratend und rechtsgestaltend, als auch bei der streitigen Verteidigung Ihrer Rechte.

Was tun, wenn der Account gesperrt wird?

Für viele Unternehmen ist etwa der Twitter-Account unverzichtbares Marketing- und Kommunikationsinstrument. Viele Plattformen sahen sich in der Vergangenheit Kritik wegen zu lascher Moderations- und Löschungspolitik ausgesetzt und haben gegengesteuert. Dies führt vermehrt zu unberechtigten Account-Sperrungen seitens der Plattformbetreiber. Inzwischen liegen hierzu aber erste Entscheidungen deutscher Gerichte vor, die zeigen: Es lohnt sich, sich ggf. hier zu wehren. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch in meinem Blog-Beitrag “Kann man gegen Account-Sperren bei Twitter vorgehen? Und sollte man“.