LEGO®: (K)ein Klemmbaustein wie jeder andere

LEGO® – Die Mutter aller Klemmbausteine.

Der eine oder andere Szene-Unkundige mag sich wundern: Es gibt nicht nur sehr erfolgreiche “Klemmbaustein”-Blogger – es gibt sogar so erfolgreiche, dass der ungekrönte König der Klemmbausteinhersteller, nämlich die Firma “LEGO”, Abmahnungen gegen sie aussprechen lässt, wenn sich sich unbotmäßig verhalten. So erging es jüngst dem “Herrn der Steine”, weil er andere Klemmbausteine als die von LEGO als “LEGO” bezeichnete.

Wie bitte? Sie wissen zwar was “Lego” ist, haben aber keine Ahnung, was ein “Klemmbaustein” sein soll?

Nun, das könnte Teil des Problems sein, das Klemmbausteinlyriker Henry Krasemann auf seinem nicht ganz unbekannten Youtube-Kanal mit mir besprochen hat. Und hier ist das Ergebnis:

“Drohneneinsatz” und Panoramafreiheit: (Wie) geht das jetzt zusammen?

Corona-Silvester 2020: der Heinrich-Hertz-Turm aka “Telemichel” ist in bunten Farben angestrahlt und gibt ein tolles Bild ab. Ich habe als Drohnenpilot zu solch einem Anlass immer meine Drohne dabei. Gerade als ich die Drohne starten will, kommen mir Zweifel: Darf ich mit meiner Drohne Bilder vom Heinrich-Hertz-Turm machen? Immerhin stellt die Lichtinstallation möglicherweise “Kunst” dar, und hier ist Vorsicht geboten, wie gerade Hamburger aus leidiger Erfahrung mit blauem Licht wissen. Die Fragen nach den rechtlichen Grenzen eines solchen “Drohneneinsatzes” stellen sich daher viele. Denn die Rechtsprechung zur Panoramafreiheit aus § 59 UrhG sieht “Hilfsmittel” traditionell kritisch. Andererseits war sie auch in der Vergangenheit für Überraschungen “gut” gewesen.

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Leistungsschutzrecht für “Core News Content”: Google ./. Australien

Nicht nur die Europäer rücken mit ihrer “DSM-Richtlinie”, die 2019 verabschiedet wurde und sich in den Mitgliedsstaaten derzeit in der Umsetzung befindet, dem Plattform-Geschäftsmodell zu Leibe.

Ebenso wie bereits im Jahr 2013, als der Deutsche Gesetzgeber im Alleingang ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger und damit eine Bezahlpflicht für News-Aggregatoren wie “Google News” erschuf – und letztlich vom EuGH aus eher formellen Gründen einen Strich durch die Rechnung gemacht bekam – möchte Australien mit seinem “News Media and Digital Platforms Mandatory Bargaining Code” nun Internet-Plattformen, die Nachrichteninhalte Dritter verbreiten, zur Kasse bitten.

Google reagiert wie gehabt: Mit der Drohung der Einstellung bzw. Begrenzung seiner Services.

Die Deutsche Welle hat das Thema im Januar 2021 aufgegriffen und (neben dem Kölner Kollegen Christian Solmecke) auch mich um ein paar Sätze zu dem Thema gebeten. Sie sind hier nachzulesen.