Leistungsschutzrecht für “Core News Content”: Google ./. Australien

Nicht nur die Europäer rücken mit ihrer “DSM-Richtlinie”, die 2019 verabschiedet wurde und sich in den Mitgliedsstaaten derzeit in der Umsetzung befindet, dem Plattform-Geschäftsmodell zu Leibe.

Ebenso wie bereits im Jahr 2013, als der Deutsche Gesetzgeber im Alleingang ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger und damit eine Bezahlpflicht für News-Aggregatoren wie “Google News” erschuf – und letztlich vom EuGH aus eher formellen Gründen einen Strich durch die Rechnung gemacht bekam – möchte Australien mit seinem “News Media and Digital Platforms Mandatory Bargaining Code” nun Internet-Plattformen, die Nachrichteninhalte Dritter verbreiten, zur Kasse bitten.

Google reagiert wie gehabt: Mit der Drohung der Einstellung bzw. Begrenzung seiner Services.

Die Deutsche Welle hat das Thema im Januar 2021 aufgegriffen und (neben dem Kölner Kollegen Christian Solmecke) auch mich um ein paar Sätze zu dem Thema gebeten. Sie sind hier nachzulesen.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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