#Ibizagate und Datenschutz: Wenn man nur einen Hammer hat…

Der Baden-Württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich zu #Ibizagate geäußert und vor allem die Medien einer kritischen Betrachtung unterzogen: Diese seien “über das Ziel hinaus geschossen”. In Folge 3 meines Vlogs von unterwegs bespreche ich ein paar Minuten lang die Frage, wer in dieser Beziehung (meiner Ansicht nach) tatsächlich über das Ziel hinaus schießt.

Ein Video zu der erwähnten Diskussion zum “Recht auf Vergessenwerden” ist als “Jurafunk Nr. 116” hier zu finden. Noch etwas älter ist der Text “Die Wahrheit als Datenschutzproblem“, der sich ebenfalls mit der Gonzales-Entscheidung befasst, aber grundsätzlich noch immer Gültigkeit hat. Eine Kleine Korrektur noch: Aufmerksame Nutzer haben außerdem bemerkt, dass ich im Video einmal “Informationssicherheit” sage, wo es eigentlich “Informationsfreiheit” heißen muss.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

VvU#002: Und täglich grüßt der vzbv

in der zweiten Folge meines Videologs von unterwegs spreche ich kurz über ein weiteres Urteil, das der vzbv gegen Google erstritten hat und etwas länger darüber, was mich daran wundert.

Die Pressemitteilung des vbzv (ohne “n”) zum aktuellen Urteil ist hier zu finden. Informationen zum Verfahren des ULD gegen die WAK-SH seit 2011 z.B. hier. Und ja, meine Turnschuhe quietschen ein wenig.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

VvU #001: DSGVO-Abmahnwell(ch)en

Ich bin relativ viel unterwegs. Ein Workshop hier, ein Gerichtstermin dort. Ungenutzte Zeit möchte ich zukünftig für ein Video-Log zu Rechtsthemen nutzen, die mir gerade durch den Kopf gehen. Ich nenne das Experiment “Vlog von Unterwegs” oder “VvU”. In VvU #001 geht es um die DSGVO Abmahnungen der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz und um diesbezügliche Abmahnwellen im Allgemeinen.

Noch folgender Hinweis: Es existiert meiner Kenntnis nach kein Urteil des “LG Potsdam” zu der Thematik. “Potsdam” diente mir hier nur als Platzhalter für “sonstwo”. Eine schöne Übersicht über den Stand der Rechtsprechung in Sachen Abmahnbarkeit von DSGVO-Verletzungen gibt es beim Kollegen RA Plutte. Eine etwas ausführlichere Abmahnwellenvorhersage gibt es auf meinem Blog hier .

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.