#Ibizagate und Datenschutz: Wenn man nur einen Hammer hat…

Der Baden-Württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich zu #Ibizagate geäußert und vor allem die Medien einer kritischen Betrachtung unterzogen: Diese seien “über das Ziel hinaus geschossen”. In Folge 3 meines Vlogs von unterwegs bespreche ich ein paar Minuten lang die Frage, wer in dieser Beziehung (meiner Ansicht nach) tatsächlich über das Ziel hinaus schießt.

Ein Video zu der erwähnten Diskussion zum “Recht auf Vergessenwerden” ist als “Jurafunk Nr. 116” hier zu finden. Noch etwas älter ist der Text “Die Wahrheit als Datenschutzproblem“, der sich ebenfalls mit der Gonzales-Entscheidung befasst, aber grundsätzlich noch immer Gültigkeit hat. Eine Kleine Korrektur noch: Aufmerksame Nutzer haben außerdem bemerkt, dass ich im Video einmal “Informationssicherheit” sage, wo es eigentlich “Informationsfreiheit” heißen muss.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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