Liebe Staatsanwaltschaft in B.!
Wie Sie wissen, ist der Strafverteidiger ist nach allgemeiner Auffassung
berufener und parteiischer Vertreter der Interessen seines Mandanten.
Gleichzeitig ist er natürlich nicht einfach nur das Sprachrohr oder verlängerter Arm eines Beschuldigten oder Angeklagten sondern auch das berühmte
unabhängige Organ der Rechtspflege.
Soweit die bekannten Phrasen. Dank Dir, liebe Staatsanwaltschaft B., durfte ich mir neulich mal wieder so richtig klarmachen, in welchem spannenden Verhältnis diese beiden Grundsätze stehen. Mehr