Monat: September 2020
5 populäre Rechtsirrtümer zum Influencer-Marketing
Inhalt:
Was ist Influencer-Marketing?
Irrtum #1: Behörden und Gerichte haben sowieso keinen Schimmer
Irrtum #2: So lange ich kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich mich um nichts kümmern
Irrtum #3: Über “Werbekennzeichnung” muss ich mir nur Gedanken machen, wenn ich für ein konkretes Posting eine Entlohnung in Geld erhalte.
Irrtum #4: Ich muss dann wohl alles kennzeichnen. Auch meine Katzenfotos.
Irrtum #5: Wenn ich irgendwo ganz klein “#Ad” rantagge, bin ich safe.
Mehr.@janboehm und sein FAZ-Interview: Darf der das?
Der TV-Spaßmacher Jan Böhmermann hat der FAZ ein Interview gegeben, das überraschend nicht abgedruckt wurde. Böhmermann ist ein sehr aktiver Twitterer – und hat daraufhin nicht nur diesen Umstand öffentlich gemacht, sondern wenig später auch das Interview selbst. Das wiederum führte auf Twitter zu Diskussionen zwischen twitternden Juristen darüber, wie es sich rechtlich verhält, wenn ein Interview gegen den Willen des Interviewers und seines Verlages veröffentlicht wird. Insbesondere den urheberrechtlichen Aspekt will ich im Folgenden kurz beleuchten.
MehrInfluencer, “Tap Tags” und die Werbekennzeichnung
Wann müssen Influencer*innen ihre Posts als Werbung kennzeichnen? Spoiler: Nichts genaues weiß man (immer) noch nicht. Die Rechtsprechung hierzu ist allerdings seit 9.9.2020 um eine Facette reicher, denn das OLG Karlsruhe (Urt. v. 09.09.2020, Az. 6 U 38/19) hat gesprochen. So richtig viel weiter sind wir nun allerdings nicht.
MehrOrgan der Rechtspflege – Folge 3
Und da waren es schon drei: Ende August haben Kollege Lars Rieck und ich die dritte Folge des Anwaltspodcasts “Organ der Rechtspflege” veröffentlicht und wir sind natürlich ein bisschen stolz. Gast ist diesmal ein wortwörtlich “alter Bekannter”, nämlich Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, der mit uns -passenderweise, wie der Schnappschuss aus der Aufnahmesession zeigt – über Datenschutz und Videokonferenzen, insbesondere nach dem “Schrems II”-Urteil des BGH spricht.
“Organ der Rechtspflege” ist ein Anwaltspodcast, das heißt: Anwälte und Anwältinnen spielen in ihm die Hauptrolle. Das heißt aber natürlich nicht, dass er sich nur an Juristen richtet. Sie dürfen auch reinhören, ja, auch dann, wenn Sie einen ganz normalen, “ordentlichen” Beruf gelernt haben. Sie sollen das sogar! Hier entlang, bitte.