.@janboehm und sein FAZ-Interview: Darf der das?

Der TV-Spaßmacher Jan Böhmermann hat der FAZ ein Interview gegeben, das überraschend nicht abgedruckt wurde. Böhmermann ist ein sehr aktiver Twitterer – und hat daraufhin nicht nur diesen Umstand öffentlich gemacht, sondern wenig später auch das Interview selbst. Das wiederum führte auf Twitter zu Diskussionen zwischen twitternden Juristen darüber, wie es sich rechtlich verhält, wenn ein Interview gegen den Willen des Interviewers und seines Verlages veröffentlicht wird. Insbesondere den urheberrechtlichen Aspekt will ich im Folgenden kurz beleuchten.

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Jurafunk Nr. 140: Böhmermann / Informationsfreiheit / Google / Facebook

Kaum beginnt das Jahr so richtig, ist bereits der erste Jurafunk des Jahrgangs 2017 fertig. In Folge 140 befassen wir uns mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz im “Fall Böhmermann”, mit der Haftung von Google bei (wiederholter) Veröffentlichung (angeblich) rechtsverletzender Inhalte, mit der Frage, ob der Anwalt Werbung auf der Dienstkleidung haben darf und mit einer (kollektiv-)arbeitsrechtlichen Entscheidung zu Facebook.

 

Jurafunk Nr. 140 – Inhaltsübersicht

00‘00“: Intro: Frohes Neues Jahr!
02‘00“: Krasemann3
03‘00“: Der “Fall Böhmermann” und das Informationsfreiheitsgesetz (VG Berlin-Brandenburg OVG 6 S 29.16)
13‘25“: Google und die Löschungspflichten (OLG Karlsruhe 6 U 2/15)
21‘25“: Die Anwaltsrobe und die Werbung (BGH AnwZ 47/15)
24‘20“: Der Betriebsrat und die Facebook-Seite (BAG 1 ABR 7/15)
26‘37“: Outro

Notizen und Hinweise:

Jurafunk Nr. 131: Die endgültige Diskussion zu #Boehmermann

Es ist endlich wieder Jurafunk-Woche! Nachdem alle Beteiligten ihre Oster-Urlaubsaktivitäten erfolgreich abgeschlossen hatten, war am Wochenende endlich die Gelegenheit zu unserem 131. medienrechtlichen Fachgespräch vor laufendem Mikrofon. Wie sollte es anders sein: Natürlich war die Sache Erdogan ./. Böhmermann das Hauptthema, und auch wenn bereits alles zur Sache gesagt worden ist, so musste man doch sagen: Aber eben noch nicht von uns! Wer danach noch nicht genug hat, darf sich noch mit einigen Alltags-Rechtsfragen aus dem Bereich des Reise- bzw. KFZ-Rechts befassen.

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