Es ist endlich wieder Jurafunk-Woche! Nachdem alle Beteiligten ihre Oster-Urlaubsaktivitäten erfolgreich abgeschlossen hatten, war am Wochenende endlich die Gelegenheit zu unserem 131. medienrechtlichen Fachgespräch vor laufendem Mikrofon. Wie sollte es anders sein: Natürlich war die Sache Erdogan ./. Böhmermann das Hauptthema, und auch wenn bereits alles zur Sache gesagt worden ist, so musste man doch sagen: Aber eben noch nicht von uns! Wer danach noch nicht genug hat, darf sich noch mit einigen Alltags-Rechtsfragen aus dem Bereich des Reise- bzw. KFZ-Rechts befassen.
Jurafunk Nr. 131 – Inhaltsübersicht:
- 0’00″ – Intro: Jurafunker im Urlaub
- 0’51″ – Böhmermann ./. Erdogan: Jetzt reden wir (danach ist aber auch gut);
- 18’45″ – Haftung eines Hotels für Noro-Virus (AG München 283 C 9/15);
- 25’11″ – Lieferung Dreitürer statt Fünftürer: Was gilt bei Abweichung von mündlicher zu schriftlicher Betellung beim Autokauf (OLG Schleswig, 17 U 66/15);
- 31’00″ – Outro.
Zum Podcast hier entlang bitte.
Eine wichtige inhaltliche Korrektur:
Im Eifer des Gefechts hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen: In Minute 16’58” muss es heißen “konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 GG” (die “abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 GG ist demgemäß falsch – das tut uns leid. Da wir die Diskussion nicht im Vorwege “scripten”, können solche Dinge manchmal passieren).
Ein Gedanke zu „Jurafunk Nr. 131: Die endgültige Diskussion zu #Boehmermann“