Digitale Resozialisierung: Wen(n) das Internet vergessen muss

Dass das Internet nichts vergesse, ist eine Binsenweisheit. Allerdings eine, die nicht stimmt, wie jeder weiß, der einen “Mädchennamen” hat und den ab und an mal googelt. Allerdings hängt das, was das Internet vergisst, stark davon ab, welchen Inhalt es hat – und natürlich davon, ob die “Quelle” der Information irgendwann einmal versiegt. Und das ist gerade in Bezug auf die Berichterstattung über Straftaten und -Täter oft nicht der Fall.

Ob und unter welchen Voraussetzungen es erfolgversprechend ist, sich gegen “Alt”-Berichterstattung über Straftaten zur Wehr zu setzen, erklärt der folgende Beitrag.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Vorgehen gegen Onlinebewertungen: Was geht (nicht) bei Amazon, Jameda, Kununu & Co

Muss man es aushalten, dass die eigene Leistung im Internet schlecht bewertet wird, obwohl man selbst sie eigentlich ganz ordentlich fand? Wer haftet für irreführende Aussagen in Kundenbewertungen? Und darf Jameda eigentlich einfach so meine Daten speichern?

Was rechtlich bei Amazon, Jameda, bei Kununu, Google und anderswo in Bezug auf Bewertungen gilt, erklärt dieser Beitrag.

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BVerfG-Urteil im Fall “Apollonia”: Das Internet vergisst nicht, aber es muss

Müssen Straftäter es auf ewig dulden, dass sie vor der gesamten (Web-)Öffentlichkeit mit ihren Taten konfrontiert werden? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht (Urt. v. 6.11.2019, 1 BvR 16/13Recht auf Vergessen I). Und ganz nebenbei sagt es noch etwas: Unangenehme Wahrheiten im Web sind eben kein “Datenschutz”-Problem.

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Bewertungsplattformen haften (manchmal auch) für Bewertungen

Das “Plattform-Problem” wird momentan heiß diskutiert. Wer sich allein aus der Tagesschau informiert, erfährt darüber derzeit vor allem, dass ein SPD-Justizminister sich von Facebook nicht mehr auf der Nase herumtanzen lassen möchte und deswegen ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (“NetzDG”) erforderlich findet, weil es mit Gutem Willen allein nicht gehe. Der Gesetzentwurf wird von allen Seiten (zu Recht) harsch kritisiert. Dass das Problem und die Frage nach der Haftung von Plattformbetreibern für Äußerungen ihrer Nutzer aber beileibe kein “Neues” ist und auch ohne “NetzDG” eben nicht immer zu Gunsten des Plattformbetreibers entschieden werden muss, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtsthofs  (BGH, Urt. v. 4.4.2017, Az. VI ZR 123/16, liegt bisher nur als Pressemitteilung vor).

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Jurafunk Nr. 141: Fahrerbewertungen gestoppt / Puppe zerstört / Xing-Profil geändert

Vorbildlich: Wenn Sie sich von diesem Fahrer schlecht behandelt fühlen, können Sie ihn einfach anrufen.

Vorbildlich: Wenn Sie sich von diesem Fahrer schlecht behandelt fühlen, können Sie ihn einfach anrufen.

Es ist Karnevalswoche! Am Rosenmontag erscheint damit jahreszeitengemäß eine Jurafunk-Folge, die ausschließlich Entscheidungen von rheinischen Gerichten und Behörden zum Gegenstand hat. Zum Beispiel die der Bundesnetzagentur in Bonn, dass die vernetzte Puppe “Cayla” unschädlich zu machen ist. Oder das Urteil des VG Köln, das ein Fahrerbewertungsportal in seiner jetzigen Form als rechtswidrig einstuft. Oder auch ein Verfahren des Landesarbeitsgerichts Köln, an dessen Ende die Besitzerin eines XING-Profils wusste, dass sie eine etwas voreilige Änderung ihres beruflichen Status nicht den Job kosten würde. Mehr Karneval bekommen Sie von uns nicht.

Jurafunk Nr. 141: Inhalt

00’00” – Intro: Ein paar Worte zum Lutherjahr.
01’30” – Zerstören Sie diese Puppe (BNetzA, PM vom 17.2.17).
16’35” – Warum ein Fahrerbewertungsportal sich ändern muss (VG Köln 13 K 6093/15).
27’04” – (Keine) Kündigung wegen Statusänderung bei Xing-Profil (LAG Köln 12 Sa 745/16).

 

 

Hinweise und Notizen zu Folge 141:
Zu Cayla habe mich im Dezember 2016 in der Mac-Life geäußert, wie erwähnt aber ohne § 90 TKG zu beachten. Kollege Thomas Schwenke begründet in seinem Blog ausführlich, warum er die Sicht der Bundesnetzagentur für falsch hält. Das Fahrerbewertungsportal “Fahrerbewertung.de” habe ich im Jahr 2014 als rechtmäßig eingestuft – Eine Einschätzung, die jedenfalls das VG Köln offensichtlich nicht teilt.

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