Vorgehen gegen Onlinebewertungen: Was geht (nicht) bei Amazon, Jameda, Kununu & Co

Muss man es aushalten, dass die eigene Leistung im Internet schlecht bewertet wird, obwohl man selbst sie eigentlich ganz ordentlich fand? Wer haftet für irreführende Aussagen in Kundenbewertungen? Und darf Jameda eigentlich einfach so meine Daten speichern?

Was rechtlich bei Amazon, Jameda, bei Kununu, Google und anderswo in Bezug auf Bewertungen gilt, erklärt dieser Beitrag.

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LG München I: Bewertungsplattformen müssen gekaufte Rankings deutlich kennzeichnen

Regelmäßige Leser dieses Blogs wissen: mehr als einmal haben wir uns bereits mit Bewertungsplattformen im Allgemeinen sowie mit solchen für Ärzte im Besonderen befasst. Ebenso haben wir das Thema „Content Marketing“, „Sponsored Posts“ und “Kennzeichnung von Werbung”  bereits an den verschiedensten Stellen besprochen und von unterschiedlichen Seiten beleuchtet. Und allein schon deshalb können wir natürlich ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I (Az. 37 O 19570/14) gegen das Ärzte-Bewertungsportal Jameda nicht ignorieren, welches alle diese Gesichtspunkte in einer Entscheidung vereint. Es geht konkret um die Frage, wie deutlich in Bewertungsplattformen gekaufte Einträge gekennzeichnet werden müssen.

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Tatsachen, Meinungen und Onlinebewertungen: Wogegen sich Unternehmen (nicht) wehren können

Die Geschäftsführung ist außer sich: auf der bestfrequentierten Bewertungsplattform ist die Hölle los. Die letzten fünf Bewertungen allesamt schlecht! in den Freitextkommentaren ist die Rede davon, dass die Produkte mangelhaft, der Service unterirdisch, die Geschäftsführung inkompetent und das Geschäftsmodell betrügerisch sei. Jemand soll das löschen lassen! Am besten den Anwalt gleich „cc“. Nur: was, wenn das nicht hilft? Überhaupt: wo hört die Meinungsfreiheit auf?

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