Was ist bloß mit Coronaleugnern los, die – z.B. im Einzelhandel – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen traktieren, sie filmen und dann die Videos in sozialen Netzwerken teilen, natürlich nicht ohne die unfreiwillig Abgebildeten in den Kommentaren noch hämisch zu beschimpfen? Nunja, solche Fragen können vielleicht eher die Psychiater unter uns beantworten.
Auch Anwälte sind Unternehmer. Unternehmer machen und brauchen PR. Das dürfte jedem klar sein, der mal nach “Abmahnung Anwalt” googelt oder die Preise von “anwalt.de” kennt. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Strategien: Manche erschließen sich dabei auf den ersten Blick (z.B. gebuchte und bezahlte Anzeigen in Zeitungen und bei Google, Twitteraccounts, die den ganzen Tag “Vorsicht Abmahnwelle” plärren), manche sind etwas mehr um die Ecke gedacht. Und natürlich ist es auch für Anwälte wichtig, im Gespräch zu bleiben, medial sichtbar zu sein. Das kann ebenfalls Teil einer PR-Strategie sein. Offenbar bringt das manche Unternehmen auf originelle Ideen.
Dass das Internet nichts vergesse, ist eine Binsenweisheit. Allerdings eine, die nicht stimmt, wie jeder weiß, der einen “Mädchennamen” hat und den ab und an mal googelt. Allerdings hängt das, was das Internet vergisst, stark davon ab, welchen Inhalt es hat – und natürlich davon, ob die “Quelle” der Information irgendwann einmal versiegt. Und das ist gerade in Bezug auf die Berichterstattung über Straftaten und -Täter oft nicht der Fall.
Ob und unter welchen Voraussetzungen es erfolgversprechend ist, sich gegen “Alt”-Berichterstattung über Straftaten zur Wehr zu setzen, erklärt der folgende Beitrag.
Muss man es aushalten, dass die eigene Leistung im Internet schlecht bewertet wird, obwohl man selbst sie eigentlich ganz ordentlich fand? Wer haftet für irreführende Aussagen in Kundenbewertungen? Und darf Jameda eigentlich einfach so meine Daten speichern?
Was rechtlich bei Amazon, Jameda, bei Kununu, Google und anderswo in Bezug auf Bewertungen gilt, erklärt dieser Beitrag.
Müssen Straftäter es auf ewig dulden, dass sie vor der gesamten (Web-)Öffentlichkeit mit ihren Taten konfrontiert werden? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht (Urt. v. 6.11.2019, 1 BvR 16/13 – Recht auf Vergessen I). Und ganz nebenbei sagt es noch etwas: Unangenehme Wahrheiten im Web sind eben kein “Datenschutz”-Problem.