Jurafunk Spezial: Google Analytics & Co

Wann ist das Tracking von Usern, wann ist das Erstellen von Nutzerprofilen zulässig? Die Diskussion um den Einsatz von Google Analytics zeigt:  Webmaster sind mit dem datenschutzkonformen Einsatz entsprechender Tools heillos überfordert. Der Spezial-Jurafunk versucht, im Gespräch mit Dr. Moritz Karg vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), Kiel, etwas Licht in das Dunkel zu bringen.

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Lorraine Media ./. Jurablogs

Mit einer knappen Twitter-Nachricht meldete sich heute morgen jurablogs.com, eine der wichtigsten deutschsprachigen Rechts-Blog-Ressourcen nach ca. 12-stündiger Zwangspause im Netz zurück:

JuraBlogs.com wieder online. Grund war ein Schreiben der Lorraine Media
GmbH an Hetzner
.

“Lorraine Media”? War da was? Ja, da war was – Bei uns liegt auch so eine Akte. Es handelt sich dabei um eine Modelagentur mit einem recht originellen Businessmodel. Wer mehr wissen will, mag dazu googlen (Sofern google noch nicht abgeschaltet ist).

Update: Wie immer gut informiert ist auch Jens Ferners Blog.

Noch ein Hinweis: Die Kommentarfunktion ist deaktiviert. Es mag sein, dass es die eine oder andere Möglichkeit gibt, noch an gelöschte Inhalte heranzukommen,  jedoch haben derartige Anleitungen, Links usw. hier keinen Platz.

Abofalle, Kapitel 46.41

Erst neulich habe ich hier mit einiger Süffisanz meiner Genugtuung darüber Ausdruck verliehen, dass ein bekannter Abofallen-Anwalt seine Tätigkeit für die schillernde Branche eingestellt hat. Nun gesellt sich sich eine weitere Gerichtsentscheidung (wenn auch kein Urteil) zu den für die Abofallen ungünstigen hinzu. Sie hätte Chancen, in die Standard-Abofallen-Abwehrvorlage eingefügt zu werden.  Das OLG Frankfurt hält das Geschäftsmodell nämlich für betrügerisch.

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Jurafunk erreicht Platz fünf bei den European Podcast Awards

Jawohl, das gibt es auch: Es gibt nicht nur Leistungsschauen für Hund, Pferd oder größten Fisch, auch einen Wettbewerb für Podcasts gibt es. Kollege RA Krasemann weiß als Podcaster der ersten Stunde hierüber viel, viel mehr als ich. Um so freudiger überrascht war ich heute, als die Kunde mich erreichte, dass der Jurafunk es beim European Podcast Award in der Kategorie “Business – Germany” immerhin auf den fünften Platz geschafft hat.

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Jurafunk Nr. 52: Medusenfotos, Durchsuchung, Impressum

Der erste Jurafunk des neuen Jahres ist online, es ist Nr. 52 insgesamt. Neben der erstaunlichen Wiederauferstehung eines Trinkgefäßes gibt es zum neuen Jahr die folgenden Entscheidungen zu feiern: VG Düsseldorf Az. 23 K 5235/07 (“Medusenfotos” können Dienstunfall sein), BVerG 1 BvR 1739/04 und 1 BvR 2020/04 (Durchsuchung bei Rundfunksender verfassungswidrig), LG Düsseldorf 12 O 312/10 (Baustellenseite braucht keine Anbieterkennzeichnung). Wie immer von und mit den Rechtsanwälten Krasemann + Dirks. Mehr

Eher die Ausnahme

Aus aktuellem Anlass wieder einmal ein paar Worte zu E-Mail-Spam und den Kosten, die er verursacht. Für den Spammer.

Man glaubt es kaum, aber es scheint sich noch immer nicht zu jedem herumgesprochen zu haben, dass es in aller Regel – und das heißt tatsächlich: in den aller-aller-aller-allermeisten Fällen*  unzulässig ist, andere Menschen mit unaufgeforderten Werbe-Nachrichten in elektronischer Form zu behelligen. Meistens übrigens auch: gleichgültig, ob es sich dabei um Verbraucher handelt, oder nicht.

Wieder groß in Mode gekommen ist der “Kleinunternehmerspam von nebenan” in Form von sicher nettgemeinten Hinweisen auf Golfhotels, Massagepraxen, Handwerkerleistungen, Schreibdienste, Leasingwagen oder juristische Fortbildungen (!), seit es soziale Netzwerke wie “XING” und “facebook” gibt – und deren Nutzung sich auch bis in Kreise verbeitet hat, die vielleicht besser die Finger davon ließen.

Man muss zu diesem Thema das Rad nicht neu erfinden. Denn dankenswerterweise hat der Kollege Ferner in seinem Blog einige spannende Informationen zu Fragen rund um das Spamming zusammengetragen. Vor allem zu Streitwerten, die ja aus Sicht des Spammers für die Kalkulation seiner “Investitionen” nicht unwichtig sind. Zur Erinnerung: Der Streitwert ist das, was der Anwalt oftmals der Kostennote zugrunde legen kann. Bei einem Streitwert von 3.000,00 kann zB. die Abmahnung schon mal gut und gerne € 300,- kosten.

*) Auch wenn die meisten Menschen, auch manche Mandanten, dazu neigen, die Begünstigung des krassen Ausnahmefalls für sich zu reklamieren – in den wirklich aller-aller-allermeisten Fällen gilt eben nicht die Ausnahme, sondern die Regel.