facebook.com/dirkslegal wird am 31.3.2018 deaktiviert

Wie viele andere, habe natürlich auch ich die Debatte um #deletefacebook in den vergangen Tagen und Wochen verfolgt. Mich hat der Blogbeitrag von John Biggs besonders nachdenklich gemacht. Ich stimme dem zu. Ich muss hier nicht alle Argumente wiederholen, besser formulieren als er kann ich sie sowieso nicht.

Was mich aber noch einmal nachdenklicher gemacht hat, ist, dass viele, die Biggs oder auch Brian Acton, dem Whatsapp-Mitgründer zustimmen, gleichzeitig meinen, sie könnten es sich aus diesem oder jenem Grund nicht leisten, Facebook den Rücken zu kehren:

Ich arbeite damit, also kommt das für mich nicht infrage.

Diese Begründung finde ich fast genauso erschreckend wie der Umgang mit persönlichen Daten, der ja Gegenstand der derzeitigen Debatte ist, das undurchsichtige Geschäftsmodell und die demokratiezersetzende Wirkung, die (vor allem) Facebook entfaltet. Wenn der Satz stimmt, dann wären all diejenigen, die meinen, Sie müssten (nur) deshalb auf Facebook bleiben, weil sie damit eben “arbeiten” müssen, der Beweis dafür, dass die Gesellschaft längst so sehr von der Plattform unterwandert ist, dass man sagen muss: Sie ist quasi ihr Sklave geworden.

Das kann nicht richtig sein. Und ich glaube auch nicht, dass das stimmt. Allerdings bin ich überzeugt davon, dass es eines Tages soweit sein könnte, wenn Facebook seine Macht nicht genommen wird. Das ist mit Regulierung oder Anpassungen am Geschäftsmodell meiner Meinung nach aber nicht zu erreichen. Sondern allein dadurch, dass man sich (und Dritte) der Plattform nicht mehr ausliefert. Die Datenschutzbehörden werden uns nicht retten (Sorry, Henry). Das können wir nur selbst.

Ich habe deshalb entschieden, das nicht länger zu tun und damit auch einen von mir schon länger mit Argwohn betrachteten Kommunikationsweg für Mandatsanfragen zu schließen. Die Kanzlei-Facebookseite unter facebook.com/dirkslegal wird deshalb mit dem 31.3.2018 abgeschaltet. Mit dem selben Tag werde ich hier auf meinem Blog auch die entsprechenden “Teilen”-Schaltflächen löschen, soweit des Facebook betrifft (Und mein privates Profil natürlich auch, falls das in diesem Zusammenhang interessant ist).

Natürlich ist mir klar, dass das mit der Kontrolle über die eigenen Daten so eine Sache ist. Nein, Facebook ist nicht das einzige Schwarze Schaf in diesem Tümpel und nein, natürlich ist es nicht völlig konsequent, nur Facebook zu meiden, wenn sich Twitter und Google  in ihren Geschäftsmodellen so sehr nicht unterscheiden.

Ich sehe hier trotzdem Unterschiede, die für mich heute so groß sind, dass ich handeln möchte.

Und ich glaube auch nicht, dass für die Masse der Nutzer z.B. Twitter eine so überragende Rolle spielt, wie das Facebook tut. Gut, außer für einen vielleicht.

In diesem Sinne: Auf wiedersehen, zum Beispiel hier, hier oder hier.

Jurafunk Nr. 151: Frivoles Plaudern über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Es ist Jurafunk-Woche! In Folge 151 des Krasemann-Dirksschen Podcastexperiments wird über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geplaudert. Das an sich kann bereits als Provokation gelten, denn die öffentliche und veröffentlichte Meinung zum großen Datenschutz-Armageddon, das am 25. Mai über Europa hereinbricht, lässt sich mit folgendem Trailer zu Roland Emmerichs Weltuntergangs-Epos “2012” gut veranschaulichen. Man ersetze jeweils gedanklich “2012” durch “2018”:

“Naja, wird eben alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird”, hilft da vielleicht nicht viel weiter. Aber vielleicht hilft Ihnen die in geradezu frivoler Weise zur Schau gestellte Gelassenheit von Krasemann & Dirks zumindest über diesen Tag. Inhaltlich gibt es dazu noch den ein oder anderen Hinweis, was sich ändert und wo vielleicht auch Sie noch mal “ran” müssen.

Wir wünschen viel Vergnügen (und sei es auch ein gruseliges) mit Jurafunk Nr. 151:

Jurafunk Nr. 151 – Inhalt

0’00” – Intro: 150. Mal Jurafunk, schon wieder! / Mikro in der Tasse
1’05” – wovon man sich bald trennen muss
2’00” – Am 25. Mai 2018 kommt die neue DSGVO. Konnte man damit rechnen?
2’00”  – Waren die alten Datenschutzvorschriften denn nicht mehr gut? Was passiert jetzt mit TMG, BDSG & Co?
15’09” – Was ändert sich konkret? Für den kleinen Mann?
16’20” – 20 Millionen Euro oder 4% des Umsatzes Bußgeld
17’00” – Prinzipien der Datenverarbeitung – Art.  5 DSGVO
23’50 – Transparenz, Art. 13 DSGVO
27’55” – Besondere Datenkategorien (Art. 9) und Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).
32’55” – Auftragsverarbeitung Art. 28, 29 DSGVO
37’07” – Noch ein bisschen was zur Einwilligung, Art.6 Abs. 1 lita, 7 DSGVO
42’00” – Ourtro: Autokorsi an der Kieler Holstenstraße

Hinweise und Notizen zu Folge 151:
Die Füchse unter den Hörern haben es gemerkt: Es handelte sich nicht um die 150. sondern bereits um die 151. Jurafunk-Folge | Was Verordnungen (in Deutschland) sind, steht in Art. 80 GG | Die Glückszahl 13 bezieht sich auf § 13 des Telemediengesetzes einerseits und Art. 13 DSGVO andererseits | in der Kieler Holstenstraße sitzt das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz (ULD).