Bilderklau und MFM-Liste: Wann spielen die MFM-Tarife eine Rolle?

Bei der Schadensberechnung von “Bilderklau”-Fällen gibt es schon länger Streit um die so genannte “MFM-Liste”. Dabei handelt es sich um Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), die jährlich ein Büchlein herausgibt (… und mit dem Copy-Preis, der App und der Werbung darin, nebenbei gesagt, vermutlich keine schlechten Umsätze macht). In der Liste sind für die verschiedensten Nutzungsarten bei Fotos diejenigen Honorare aufgeführt, die die MFM für angemessen hält. In Rechtsstreitigkeiten um die rechtswidrige Nutzung von Bildmaterial haben die Gerichte damit erst einmal etwas in der Hand, das ihnen die Bemessung des Schadensersatzes erleichtert. Soweit so gut.

Allerdings: Wenn man einen Apotheker fragt, was für Preise er in Apotheken für angemessen hält, ahnt man, worauf das hinausläuft.

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“wireltern.de”: Kinderfotos im Netz

Die Sommerferien haben begonnen – Peak Time für Urlaubsschnappschüsse, die natürlich ihren Weg in die sozialen Medien finden. Dabei ist das Thema “Kinderfotos im Netz posten” alle Jahre wieder Thema – aber es bleibt trotzdem ständig aktuell, da das Netz sich weiterentwickelt und der Problematik stetig neue Facetten hinzufügt. Ich hatte vor einiger Zeit das Vergnügen, für einen Text zu diesem Thema als Interviewpartner zur Verfügung zu stehen.

Das Ergebnis ist unter dem Titel “Kinderfotos im Netz – ist das wirklich so schlimm?” auf dem Portal “wireltern.de” erschienen und, wie ich finde, sehr gelungen.

Schöpfungshöhe, Lizenzfreie Bilder, Copyright-Vermerk: 10 Rechtsirrtümer aus dem Urheberrecht

-- URHEBERRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Irrtum #1: Das Urheberrecht schützt das Werk in seiner Einzigartigkeit
Irrtum #2: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist nötig, um das Urheberrecht zur Entstehung zu bringen.
Irrtum #3: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist völlig bedeutungslos.
Irrtum #4: Das Urheberrecht kann man an Dritte übertragen (ohne sich dafür eine Kugel in den Kopf zu schießen)
Irrtum #5: Es gibt “lizenzfreie” Werke (deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist).
Irrtum #6: Ist ein Werk gemeinfrei, enthebt mich das jeglicher urheberrechtlicher Sorgen.
Irrtum #7: “Das ist doch eigentlich ein Zitat.”
Irrtum #8: “Das sollen die mir erstmal beweisen”.
Irrtum #9: Bei Fotos kommt es für das Bestehen von Rechten nach dem UrhG auf die Schöpfungshöhe an.
Irrtum #10: Die Schöpfungshöhe ist bei Fotos völlig irrelevant.
-- URHEBERRECHT --
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