Wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Diskussion um den Rundfunkstaatsvertrag versagen

Mathias Döpfner ist Springer-Vorstand und Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV). Oder, wie es der von mir an sich durchaus geschätzte Deutschlandfunk auszudrücken pflegt, “Verlegerpräsident”. In einer vielbeachteten Rede auf dem Zeitungskongress in Stuttgart hat er neulich unerhörtes von sich gegeben. Er bezeichnete die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nämlich als

gebührenfinanzierte Staats-Presse im Internet

Dieses Zitat muss er sich seit dem von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um die Ohren hauen lassen. Und über Geschmack kann man tatsächlich trefflich streiten. Interessant ist aber die Art und Weise, wie der Ausspruch im Zusammenhang mit den derzeitigen Verhandlungen zum Rundfunkstaatsvertrag in den öffentlich-rechtlichen Medien gewürdigt wird. Die ist nämlich indiskutabel.

Mehr

Wahlplakate von Nazi-Partei: Wen Luther eher nicht wählen würde

Website von Nazi-Partei mit Wahlplakaten (Unkenntlichmachung von mir).

Eine laut Bundesverfassungsgericht menschenverachtende, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete und mit dem Demokratieprinzip unvereinbare, aber zum Glück völlig unbedeutende rechtsradikale Kleinpartei wirbt mit einem Bild Martin Luthers und der Behauptung, dass dieser ausgerechnet diese Partei wählen würde.

Mehr

Jurafunk Nr. 147: Das Rückspiel mit der Rechtsbelehrung – Rechtsirrtümer im Alltag (Teil 2)

Im 2. Teil der Podcast-Gemeinschaftsproduktion mit der Crew der Rechtsbelehrung geht es unter anderem  um Datenschutz und Personalausweise, Wal- oder Haifischfleisch, den “Diebstahl” von Pfandbechern auf dem Weihnachtsmarkt und die Frage wann ein Fotograf sein Model (nicht mehr) fragen muss, bevor er ein Foto veröffentlicht.

Und natürlich auch um die alles entscheidende Frage: Ist denn eigentlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?

Viel Vergnügen!

 

Jurafunk Nr. 147 – Teil 2: Inhalt

0’00” – Intro

0’40” – Darf jemand verlangen, dass ich meinen Personalausweis kopiere?

04’40 – Müssen Verträge schriftlich geschlossen werden?

07’55” – Wie kommen Verträge denn überhaupt zu Stande und wie sind Erklärungen auszulegen?

09’20” – Hakjöringsköd – Falsa demonstration non nocet

11’28” – Wem gehört eigentlich der Glühweinbecher?

21’00” – Fotorecht: Die 5-, 6-, oder 7-Personen-Regel

31’00” – Einwilligungen, Bestimmheit und Persönlichkeitsrechte

33’00” – Ist alles, was nicht verboten ist, erlaubt?

37’15” – Outro

Noch ein paar Hinweise und Verweise zu Jurafunk Nr. 147, Teil 2:

Folgende Vorschriften werden in dieser Folge besprochen: § 3a BDSG (Gebot der Datensparsamkeit) | § 125 BGB (Formbedüftigkeit und Formfreiheit von Verträgen) | § 311b Abs .1 BGB (Form bei Grundstückskaufverträgen) | § 575 Abs. 1 BGB (Form bei Befristung von Mietverträgen) | § 133 BGB, § 157 BGB (Auslegung von Willenserklärungen) | § 246 StGB (Unterschlagung) | § 22 Abs. 1 Kunsturhebergesetz, § 23 Abs. 1 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild und Einwilligung) | Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).

Wer den ersten Teil verpasst hat, muss nicht traurig sein, sondern kann ihn hier finden.

Und wer Dirks & Krasemann nicht nur gern hört, sondern auch mal sehen möchte, der kann am 19.9.2017 ins Camp24sieben kommen. Dort findet unsere #diwokiel-Veranstaltung „Das wird man wohl noch sagen dürfen!“ – Hate Speech und Fake News rechtlich gesehen statt. 

Die Veranstaltung muss leider krankheitsbedingt ausfallen.

Letzte “Netzwelt”-Kolumne: Planet der Katzen

Als regelmäßiger Internetleser wissen Sie: Das Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn es schon nicht völlig abgeschafft werden kann, dann fehlt wenigstens dies und das, um den täglichen und natürlich kostenlosen Medienkonsum möglich, reichhaltig und weniger kompliziert zu machen. Urheberrecht: das ist doch eigentlich ein altertümliches Vehikel zur Abzocke von Verbrauchern. Das Internet jedenfalls, dessen Prinzip ja das „Kopieren“ von Inhalten ist, wäre viel einfacher zu bedienen, wenn nicht ständig jemand von irgendwoher krähen würde: „Das ist aber mein Foto! Und wenn nicht, dann ist wenigstens meine Katze drauf!“

Mehr

Jurafunk Nr. 147: Das Rückspiel mit der Rechtsbelehrung – Rechtsirrtümer im Alltag (Teil 1)

Das gewohnte Jurafunk-Duo Krasemann / Dirks erweitert sich in Folge 147 zu einem Quartett: Wie in Rechtsbelehrung Nr. 40 besprochen, haben sich Dr. Thomas Schwenke und Marcus Richter auf den langen und durchaus beschwerlichen Weg nach Kiel gemacht, um dort eine Jurafunk-Rechtsbelehrungs-Gemeinschaftsproduktion aufzunehmen.

Und so kam es an einem Dienstagnachmittag Anfang September bei Kaiserwetter zum Rückspiel der Jura-Podcast-Giganten an der Ostsee. Ein Hintergrundthema gab es auch. Besprochen wird – für beide Podcastcrews eher ungewohnt – ein bunter Themenstrauß mit strafrechtlichem Schwerpunkt, zusammengehalten nur durch den losen roten Faden “Rechtsirrtümer im Alltag”.

Die Hörer des Jurafunks sind an eine Folgenlänge von ca. 30 Minuten gewöhnt. Daher veröffentlichen wir Jurafunk Nr. 147 in zwei Teilen. Der zweite Teil wird voraussichtlich Ende der 37.Kalenderwoche 2017 erscheinen. Ein wichtiger Hinweis: Die Rechtsbelehrungs-Folge 49 wird nicht unbedingt völlig identisch mit der Jurafunk-Folge sein, da an der Ostsee eine andere Schnitt-und-Verdichtungskultur herrscht als im unaufgeräumten Berlin… es kann sich also durchaus lohnen, beide Versionen zu hören!

 

Mehr