Im 2. Teil der Podcast-Gemeinschaftsproduktion mit der Crew der Rechtsbelehrung geht es unter anderem um Datenschutz und Personalausweise, Wal- oder Haifischfleisch, den “Diebstahl” von Pfandbechern auf dem Weihnachtsmarkt und die Frage wann ein Fotograf sein Model (nicht mehr) fragen muss, bevor er ein Foto veröffentlicht.
Und natürlich auch um die alles entscheidende Frage: Ist denn eigentlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?
Viel Vergnügen!
Jurafunk Nr. 147 – Teil 2: Inhalt
0’00” – Intro
0’40” – Darf jemand verlangen, dass ich meinen Personalausweis kopiere?
04’40 – Müssen Verträge schriftlich geschlossen werden?
07’55” – Wie kommen Verträge denn überhaupt zu Stande und wie sind Erklärungen auszulegen?
09’20” – Hakjöringsköd – Falsa demonstration non nocet
11’28” – Wem gehört eigentlich der Glühweinbecher?
21’00” – Fotorecht: Die 5-, 6-, oder 7-Personen-Regel
31’00” – Einwilligungen, Bestimmheit und Persönlichkeitsrechte
33’00” – Ist alles, was nicht verboten ist, erlaubt?
37’15” – Outro
Noch ein paar Hinweise und Verweise zu Jurafunk Nr. 147, Teil 2:
Folgende Vorschriften werden in dieser Folge besprochen: § 3a BDSG (Gebot der Datensparsamkeit) | § 125 BGB (Formbedüftigkeit und Formfreiheit von Verträgen) | § 311b Abs .1 BGB (Form bei Grundstückskaufverträgen) | § 575 Abs. 1 BGB (Form bei Befristung von Mietverträgen) | § 133 BGB, § 157 BGB (Auslegung von Willenserklärungen) | § 246 StGB (Unterschlagung) | § 22 Abs. 1 Kunsturhebergesetz, § 23 Abs. 1 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild und Einwilligung) | Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).
Wer den ersten Teil verpasst hat, muss nicht traurig sein, sondern kann ihn hier finden.
Und wer Dirks & Krasemann nicht nur gern hört, sondern auch mal sehen möchte, der kann am 19.9.2017 ins Camp24sieben kommen. Dort findet unsere #diwokiel-Veranstaltung „Das wird man wohl noch sagen dürfen!“ – Hate Speech und Fake News rechtlich gesehen statt.