5 populäre Rechtsirrtümer zum Influencer-Marketing

-- SOCIAL MEDIA RECHT --
Inhalt:
Was ist Influencer-Marketing?
Irrtum #1: Behörden und Gerichte haben sowieso keinen Schimmer
Irrtum #2: So lange ich kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich mich um nichts kümmern
Irrtum #3: Über “Werbekennzeichnung” muss ich mir nur Gedanken machen, wenn ich für ein konkretes Posting eine Entlohnung in Geld erhalte.
Irrtum #4: Ich muss dann wohl alles kennzeichnen. Auch meine Katzenfotos.
Irrtum #5: Wenn ich irgendwo ganz klein “#Ad” rantagge, bin ich safe.
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Influencer, “Tap Tags” und die Werbekennzeichnung

Wann müssen Influencer*innen ihre Posts als Werbung kennzeichnen? Spoiler: Nichts genaues weiß man (immer) noch nicht. Die Rechtsprechung hierzu ist allerdings seit 9.9.2020 um eine Facette reicher, denn das OLG Karlsruhe (Urt. v. 09.09.2020, Az. 6 U 38/19) hat gesprochen. So richtig viel weiter sind wir nun allerdings nicht.

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Jurafunk 153: Über Influencer, Kennzeichnungspflichten und das Landgericht Berlin

Das Landgericht Hamburg hat am 12.5.1998 entschieden, dass ab sofort und bis in alle Zukunft in jedem Online-Impressum ein überflüssiger Hinweis auf irgendwelche Verlinkungen zu stehen hat. Wer die Rivalität zwischen der schönsten deutschen Stadt und der Berlin kennt, der weiß: Sowas lässt sich der Berliner nicht bieten, und nun hat sein Landgericht endlich nachgezogen. Mit seinem Urteil in Sachen Vreni Frost (Urteil v. 24.05.2018 – Az.: 52 O 101/18) sorgt das LG Berlin nun dafür, dass Influencer landauf landab ihre Blogs und Channels mit Werbekennzeichnungen zupflastern, dass einem die Augen tränen.

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“Schnack und Thumby” – SHZ-Podcast über Influencer auf Instagram

“Kooperations-Prostitution” ist eine schöne Wortschöpfung der SHZ-Podcaster Merle Drießelkämper und Finn Schröder, die sich in der 20. Folge des Podcasts des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages mit dem schönen Titel “Schnack und Thumby”, mit dem Thema Influencing / Influencer befassen. Testimonial insoweit ist die Kieler Instagrammerin ja_liine (Kiel scheint das Mekka von gastronomischen Instragrammerinnen zu sein, aber das ist ein anderes Thema).

Nachdem ja_liine etwas aus ihrem Influencerinnen-Nähkästchen plaudert hat, darf ich auch noch ein paar Antworten zu Fragen zum Thema “Instagram & Recht” beisteuern, und zwar etwa ab Minute 7:50.

“Schnack und Thumby”, Folge 20 ist hier zu finden.

Eine Anmerkung noch zur etwas ungewöhnlichen Frage nach dem Gewerbeschein:

Einen Gewerbeschein benötigt, wer einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht (Das Gegenstück dazu wäre der Freiberufler – Ärzte, Anwälte Architekten, aber auch Journalisten sind Freiberufler und benötigen als solche keinen “Gewerbe”-schein – mehr dazu z.B. hier). Der bürokratische Akt der Beantragung ist äußerst bescheiden und in zehn Minuten erledigt, so dass dies kein ernsthaftes Problem oder “Thema” für den Influencer-Gründer sein dürfte. Eher schon ist das bei steuerlichen Fragen der Fall, weswegen ich jedem, der sich selbständig machen möchte, unbedingt dazu rate, sich zuvor steuerlich beraten zu lassen.

“Werbung – Worauf Youtuber achten müssen”

Heute (29.3.17) erscheint in den Zeitungen des sh.z-Verlages ein Stück zum Thema Influencer Marketing und Schleichwerbung, zu dem ich einige O-Töne beigesteuert habe. Allerdings geht bei Interviews notwendig die Genauigkeit manchmal etwas auf Kosten der Lesbarkeit verloren, wer schon einmal als “Experte” für “die Medien” etwas gefragt wurde, weiß das. Und weiß auch, dass das weder die Schuld des Interviewers noch die des Experten ist. In diesem Fall möchte ich deshalb aber noch auf zwei weitere Quellen hinweisen. Grundlegend zu Kennzeichnungspflichten und dem “Trennungsgebot” habe ich hier schon einmal etwas geschrieben. Sehr konkrete Tipps und Hinweise zum “Ob” und “Wie” der Kennzeichnung – bezogen auf Facebook und Instagram – gibt es einem Whitepaper vom Kollegen Thomas Schwenke nachzulesen, das ich sehr gern verlinke.