Jurafunk 153: Über Influencer, Kennzeichnungspflichten und das Landgericht Berlin

Das Landgericht Hamburg hat am 12.5.1998 entschieden, dass ab sofort und bis in alle Zukunft in jedem Online-Impressum ein überflüssiger Hinweis auf irgendwelche Verlinkungen zu stehen hat. Wer die Rivalität zwischen der schönsten deutschen Stadt und der Berlin kennt, der weiß: Sowas lässt sich der Berliner nicht bieten, und nun hat sein Landgericht endlich nachgezogen. Mit seinem Urteil in Sachen Vreni Frost (Urteil v. 24.05.2018 – Az.: 52 O 101/18) sorgt das LG Berlin nun dafür, dass Influencer landauf landab ihre Blogs und Channels mit Werbekennzeichnungen zupflastern, dass einem die Augen tränen.

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