Aber bitte nicht wieder alles vorher verraten!
Nachdem der bis dato mäßig spannende Bundestags-Wahlkampf auf den letzten Metern nun doch noch ein wenig an Fahrt gewonnen hat, dürfen alle Deutschen Morgen (27. September) mindestens zwei Kreuzchen machen, mancherorts sind es sogar mehr – Zum Beispiel in Schleswig-Holstein und in Brandenburg. Dem entsprechend klärt der Jurafunk noch mal auf den letzten Drücker darüber auf, wie das eigentlich alles funktioniert (“personalisiertes Verhältniswahlrecht”), was man seinen Wählern lieber nicht versprechen sollte (“Geld gegen Stimme”) und warum man am Sonntag selbst dann, wenn man viel viel mehr weiß als alle anderen, einfach mal die Klappe halten darf (“Twitter”).
Der Jurafunk mit Dirks und Krasemann:

Unser kleiner Rechtspodcast widmet sich heute wieder einmal den schlüpfrigsten Themen der Woche. Zum Beispiel: Dem gerichtlichen Verbot eines erotischen Plastinats der Ausstellung “Körperwelten” (Sex), der Frage, wann im herbstlichen München mit alkoholisierten Verkehrsteilnehmern gerechnet werden muss (Drugs) und last but not least: Ob das illegale Anbieten von Rock’nRoll im Internet (vulgo: “Filesharing”) die Annahme des “fliegenden Gerichtsstandes” begründet. Wie immer mit Ihren sympathischen Rechtsanwälten Krasemann (links) und Dirks (rechts).