Eidesstattliche Versicherung: Wenn Handarbeit angeblich der Wahrheitsfindung dient

In aller Regel haben‘s Zivilrechtler gern ja eher gern gemächlich. Wenn man sich außergerichtlich nicht einigen kann, wird geklagt. Dann gibt es (meistens) ein schriftliches Vorverfahren, man schickt eine Weile Schriftsätze hin und her und nach einem halben bis Dreivierteljahr sieht man sich mal vor dem Richter. Überall dort, wo es um Unterlassungsansprüche geht, ist das allerdings etwas anders. Oftmals drängt die Zeit, da die Rechtsverletzung noch andauert und Rechtsstreitigkeiten werden im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ausgetragen (und oft genug durch eine entsprechende einstweilige Verfügung auch endgültig beendet).
Hier spielen eidesstattliche Versicherungen eine große Rolle, da diese oftmals das einzig verfügbare Mittel darstellen, mit dem ein Verfügungskläger die Voraussetzungen seiner Ansprüche „glaubhaft machen“ kann. Um die Abenteuer, die man mit „eidesstattlichen Versicherungen“ erleben kann, soll es heute gehen.

Es war nun eine Zeit lang nichts vom Jurafunk-Team zu hören – Was man als nette Geste gegenüber dem Podcast-Team der Rechtsbelehrung framen könnte, die damit die Möglichkeit erhielt, den Folgen Vorsprung des Jurafunks etwas zu verkürzen. Aber das würde an der Wahrheit natürlich etwas vorbei gehen, denn wir hatten einfach zuviel anderes (wenn auch nicht Besseres) zu tun. In Folge 149 es wieder einmal um Facebook, die Gerichte und die für das ULD überraschende Aussicht, auch mal einen Prozess in Zusammenhang mit dem sozialen Netzwerk zu “gewinnen”. Außerdem besprechen wir Til Schweigers loses Mundwerk, das PayPal-Urteil des BGH und beginnen eine neue Rubrik im Podcast, die ich soeben “Henrys Wundertüte” getauft habe.