Eidesstattliche Versicherung: Wenn Handarbeit angeblich der Wahrheitsfindung dient

In aller Regel haben‘s Zivilrechtler gern ja eher gern gemächlich. Wenn man sich außergerichtlich nicht einigen kann, wird geklagt. Dann gibt es (meistens) ein schriftliches Vorverfahren, man schickt eine Weile Schriftsätze hin und her und nach einem halben bis Dreivierteljahr sieht man sich mal vor dem Richter. Überall dort, wo es um Unterlassungsansprüche geht, ist das allerdings etwas anders. Oftmals drängt die Zeit, da die Rechtsverletzung noch andauert und Rechtsstreitigkeiten werden im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ausgetragen (und oft genug durch eine entsprechende einstweilige Verfügung auch endgültig beendet).

Hier spielen eidesstattliche Versicherungen eine große Rolle, da diese oftmals das einzig verfügbare Mittel darstellen, mit dem ein Verfügungskläger die Voraussetzungen seiner Ansprüche „glaubhaft machen“ kann. Um die Abenteuer, die man mit „eidesstattlichen Versicherungen“ erleben kann, soll es heute gehen.

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