Müssen Straftäter es auf ewig dulden, dass sie vor der gesamten (Web-)Öffentlichkeit mit ihren Taten konfrontiert werden? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht (Urt. v. 6.11.2019, 1 BvR 16/13 – Recht auf Vergessen I). Und ganz nebenbei sagt es noch etwas: Unangenehme Wahrheiten im Web sind eben kein “Datenschutz”-Problem.
Dieser Satz muss so oder ähnlich irgendwann mal in einer Berliner Anwaltskanzlei gefallen sein, die die Klägerin in einem Rechtsstreit wegen unerlaubter Veröffentlichung von Aktfotos im Internet durch einen Kieler Fotografen vertreten hat. Ab dann nahm das Schicksal in Form eines misslungenen Mandats mutmaßlich seinen Lauf.
Also, der WDR hat mich angerufen und dazu befragt, was Menschen, die sich illegale Streams ansehen, so im Durchschnitt rechtlich zu befürchten haben.
Unter uns: das Thema ist ein relativ alter Hut, aber Wiederholung hilft ja vielleicht beim Memorieren.
Nochmal: Seit dem EuGH-Urteil in Sachen Stichting/Brein (EuGH, 26.04.2017 – C-527/15) wissen wir eigentlich ganz gut, dass Streaming nicht im rechtsfreien Raum stattfindet und dieses ganze Argument mir der vorübergehenden Vervielfältigungshandlung nach § 44 UrhG den EuGH auch nicht beeindruckt hat.
Dass es trotzdem keine “Streaming-Abmahnwelle” gibt und wohl auch nicht geben wird, liegt an der Anatomie der Abmahnwelle und der damit (un)möglichen Geschäftsmodelle. Ausführlich z.B. hier und da nachzulesen.
Bitte nicht verwechseln: “Ich werde wohl nicht erwischt” ist nicht dasselbe wie “Ich darf das”. Sie sollten schon deshalb für Leistungen zahlen, die Sie gerne nutzen, weil Sie verstanden haben, dass es Menschen gibt, die davon leben, ihnen diese Inhalte zu verschaffen.
Podimo ist ein dänisches Unternehmen, das sich nach eigenem Bekunden zum Ziel gesetzt hat, “die Podcastrevolution in Deutschland voranzutreiben”. Das soll mit der Podimo-App geschehen, mit der Nutzer eigens für Podimo produzierte, für Podimo lizenzierte, aber auch ansonsten frei im Web verfügbare Podcasts abonnieren können. Besonders letzteres sorgt unter Podcastern für für Unmut.
Ich sehe gerade, dass die Mac Life so freundlich war, meinen Text aus dem August online zu stellen und damit kostenlos verfügbar zu machen. Ich finde ihn eigentlich noch immer ganz gelungen, weswegen ich ihn nun auch einfach nochmal hier verlinke.
Meine nächste Kolumne in der Mac Life erscheint am 1.12. und ist natürlich weihnachtlich geprägt.
… und zwar auf Minijob-Basis. Wer als Student/in etwas Juristisches nebenbei machen möchte und es in den Hamburger Westen nicht weit hat, für den/die könnte diese Stellenbeschreibung interessant sein.