Not News: Illegales Streaming illegal, trotzdem keine “Streaming-Abmahnungen” weit und breit

Also, der WDR hat mich angerufen und dazu befragt, was Menschen, die sich illegale Streams ansehen, so im Durchschnitt rechtlich zu befürchten haben.

Unter uns: das Thema ist ein relativ alter Hut, aber Wiederholung hilft ja vielleicht beim Memorieren.

Nochmal: Seit dem EuGH-Urteil in Sachen Stichting/Brein (EuGH, 26.04.2017 – C-527/15) wissen wir eigentlich ganz gut, dass Streaming nicht im rechtsfreien Raum stattfindet und dieses ganze Argument mir der vorübergehenden Vervielfältigungshandlung nach § 44 UrhG den EuGH auch nicht beeindruckt hat.

Dass es trotzdem keine “Streaming-Abmahnwelle” gibt und wohl auch nicht geben wird, liegt an der Anatomie der Abmahnwelle und der damit (un)möglichen Geschäftsmodelle. Ausführlich z.B. hier und da nachzulesen.

Bitte nicht verwechseln: “Ich werde wohl nicht erwischt” ist nicht dasselbe wie “Ich darf das”. Sie sollten schon deshalb für Leistungen zahlen, die Sie gerne nutzen, weil Sie verstanden haben, dass es Menschen gibt, die davon leben, ihnen diese Inhalte zu verschaffen.

Der EuGH hat zum Streaming entschieden. Kommt nun die Abmahn-Welle?

Seit mehr als einem Jahrzehnt gehören Abmahnungen wegen illegalen Filesharings zur Lebensrealität des Internets. Wer P2P-Software einsetzt und damit das Repertoire von Film- oder Musikrechteverwertern verteilt, muss inzwischen schlicht und einfach damit rechnen, dass früher oder später Anwaltspost im Briefkasten liegt. Seit Jahren bereits wird immer mal wieder die Frage diskutiert, ob auch wegen illegalen Streamings entsprechende “Abmahnwellen” drohen.

Auf Diskussionsveranstaltungen zum Thema ist festzustellen, dass bei vielen Usern die “Streaming-Abmahnungs-Welle” als allgegenwärtige Bedrohung wahrgenommen wird, die schon morgen wahr werden könnte  – obwohl noch niemand jemals eine einzige derartige Abmahnung in freier Wildbahn gesehen hat. Ein Urteil des EuGH lässt diese Diskussion erneut aufflammen (EuGH, Urt.  v. 26.4.2017 – Az. C-527/15Stichting Brein).

Kommt nun die Streaming-Abmahn-Welle? Spoiler: “Nein”.

Mehr

Urmanns Secret: Alles was Sie über die Redtube-Abmahnwelle wissen wollen aber nicht zu fragen wagen (Update)

Die Sache ist spannend: Erst traf es jahrelang nur Filesharer, jetzt müssen offenbar auch Nutzer von Streaming-Portalen damit rechnen, unangenehme Post aus Regensburg zu bekommen. Es herrscht große Aufregung – man fragt sich, wie die Rechteinhaber und deren Anwälte an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind und ob das LG Köln bei der Beauskunftung eigentlich wusste, was es tat.  Der Geschäftsführer der in Sachen “Redtube” tätigen Kanzlei, “Urmann & Collegen”, kündigt derweil an: Das war nur der Anfang.

Den derzeitigen Stand in Sachen Redtube haben wir zusammengefasst in folgenden Aggregatzuständen: in Textform als FAQ für das ZDF-Blog “Hyperland”, zum Hören im Jurafunk Nr. 106 sowie als Video mit (vor!)weihnachtlicher Dekoration in der “GG-Games-Anwalt”-Kolumne des Gamer-Magazins “gamersglobal.de”.

Update, 21.12.13:

Am 20.12.2013 wurde bekannt, dass Redtube gegen den die “The Archive AG”, die als Rechteinhaber hinter den Abmahnungen steckt,vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die den Rechteinhabern weitere Abmahnungen untersagt. Kurz zuvor hatte bereits das LG Köln Fehler bei den Auskunftserteilungen eingeräumt. Zumindest vorerst dürfte damit die Ankündigung der Kanzlei “U+C”, dass dies “erst der Anfang” sei, wiederlegt sein: Einstweilen jedenfalls dürfen keine weiteren Abmahnungen ausgesprochen werden.

Wie im Blog des Kollegen Petring nachzulesen ist, äußern sich einige Kammern des LG Köln in Beschwerdeverfahren nunmehr auch sehr skeptisch zur Verlässlichkeit und Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmethode der Abmahner.

Damit könnte das vermeintliche Nachfolge-Geschäftsmodell zu den Filesharing-Abmahnungen bereits wieder vor dem Aus stehen, da  das LG Köln mutmaßlich vorerst keine weiteren Auskunftsersuchen mehr positiv bescheiden wird. Für Freunde der Plattform “Redtube” ein schönes Weihnachtsgeschenk..