OLG Schleswig: Gerichtswahl z.B. nach Erfolgsaussicht und Erreichbarkeit für Klägervertreter zulässig
“Forum Shopping“, das ist nicht etwa ein neuartiges Geschäftsmodell im Internet, sondern etwas seltsames Medienjuristen-Neusprech. Gemeint ist die Wahl des Gerichts (lat.: “Forum”) nach Gutdünken des Klägers, zum Beispiel bei einer Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzung. Möglich machen so etwas §§ 32, 35 ZPO, die Regelung über den so genannten “fliegenden Gerichtsstand” – und zwar immer noch, wie ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig im Rechtsstreit um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten eines Mitgliedes der monegassischen Fürstenfamilie zeigt. Der kann jetzt nämlich in Lübeck verhandelt werden.