Warum der Einzelunternehmer im Impressum kein “Geschäftsführer” sein darf
Eine vom Kollegen RA Plutte mitgeteilte Entscheidung des OLG München fügt den landauf, landab bekannten Problemen bei der richtigen Formulierung des Impressums nach § 5 TMG einen weiteren Aspekt hinzu: Die obersten bayerischen Zivilrichter halten es in bestimmten Fällen für unzulässig, wenn sich Einzelunternehmer im Impressum ihrer Unternehmenswebsite als “Geschäftsführer” bezeichnen.