Die ersten 5 Jahre sind rum: Barcamp Kiel 2014 Recap + Jurafunk Nr. 116

Am 22. und 23.8. fand bereits zum 5. Mal das Barcamp Kiel statt, das gewichtigen Stimmen zur Folge eines der größten und besten Barcamps Deutschlands sein soll. 300 Internet- und Medieninteressierte strömten ins Kieler Wissenschaftszentrum, mit dabei wie immer die “Barcamp Rechtsbteilung” in Gestalt verschiedener Juristen, unter anderem aus unserer Kanzlei und aus den Büros der Datenschutzbeauftragten von Kiel und Hamburg. Wobei, natürlich, letzterer nicht offiziell vertreten war sondern nur durch zufällig privat anwesende Mitarbeiter. Und zum fünften mal machte genau diese Mischung aus privat interessierten und professionell Involvierten die Sache zu einem großen Erfolg.

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Pixelio-Urteil: Aufregung umsonst, Verfügungsantrag zurückgenommen

Viel Lärm um Nichts: Die Aufregung konnte kaum größer sein, als das Landgericht Köln am 30. Januar 2014 entschied, dass dem Recht auf Urhebernennung im jeden Einzelabruf eines Fotos Geltung verschafft werden müsse – im Zweifel wohl durch Anbringung des Hinweises in der Bilddatei selbst. Das Ende kostenloser Lizenzen sei dies im Ergebnis, stand vielerorts zu lesen, denn im Ergebnis könne man dem nicht gerecht werden, oder nur um den Preis einer Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Wie der Kollege Plutte berichtet, hat jedenfalls dieser nun Spuk vorerst ein Ende.

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Das #Dashcam-Urteil aus Ansbach: Was dahinter steckt

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 12.8.2014 entschieden, dass so genannte “Dashcams”, also: kleine Kameras hinter der Windschutzscheibe, die das Verkehrsgeschehen aus Fahrersicht abbilden und ggf. auch aufzeichnen, grundsätzlich rechtswidrig sind – jedenfalls dann, wenn Sie auch zu dem Zweck angebracht werden, die Aufnahmen später in das Internet hochzuladen oder Verkehrsverstöße zu beweisen. Wie nicht anders zu erwarten, begrüßen vor allem Datenschützer die Entscheidung. Inwiefern sie bestand hat, muss sich noch erweisen. Mehr

Strandleben 2.0: Der vermeidbare Ärger mit Strandfotos im Netz

Vor ungefähr einem Jahr habe ich hier im Blog in einem Text mit dem Titel “Strandleben 2.0 – Der vermeidbare Ärger mit Urlaubsfotos im Netz”  ein Thema aufgegriffen, das durch immer ubiquitärer werdender Smartphonepräsenz und sich stetig verbessender Netzabdeckung nicht nur immer mehr an Brisanz gewinnt, sondern jahreszeitlich bedingt auch derzeit wieder ganz oben auf der Agenda steht. Zum Beispiel greifen die Zeitungen des SHZ-Verlages es deshalb auch in der Netzkolumne vom 12.8. auf. Dass der entsprechende Text aus meiner Feder stammt, allerdings nur bedingt zufällig. Zum angrenzenden Datenschutz-Thema “Zulässigkeit von Webcams” gibt es hier noch einen Text bei shz.de sowie einen TV-Bericht bei Sat.1 mit O-Ton von mir  sowie von Dr. Marit Hansen, ULD (die Titel fehlen in der Mediatheks-Version leider).

XING reagiert auf Impressums-Urteil des LG Stuttgart

Mit seinem Urteil vom 27.6.14 hatte das LG Stuttgart entschieden, dass der für die meisten XING-Profile geltenden Impressumspflicht nicht durch die dafür von XING angebotene Funktion genüge getan wird. Denn: durch diese seien die Pflichtangaben nach dem TMG nicht “effektiv optisch wahrnehmbar und leicht erkennbar”“. XING reagiert hierauf nun, wenig überraschend, mit einer Verschiebung des Impressums-Links.

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“Bild Plus”, die Bezahlschranke und die Persönlichkeitsrechte

Der ehemalige hessische Landtagsabgeordnete Daniel M. (Grüne) wehrt sich derzeit gegen die Berichterstattung des Springer-Verlages. Hintergrund ist ein Vorfall, der sich Anfang Juli in einem Regionalexpress von Frankfurt nach Fulda zugetragen haben soll. Bei einer Fahrkartenkontrolle soll M. unter im einzelnen unklaren Umständen irgendwie eine abgelaufene Bahncard vorgezeigt haben, was  dieser jedoch bestreitet. Rechtlich spannend wird die Angelegenheit deshalb, weil der Springer-Verlag in einem seiner Texte M.’s Sicht des Vorfalls hinter einer Bezahlschranke versteckt, den Anreißer zum vermeintlichen “Skandal” selbst aber frei zugänglich lässt.

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