Dirks’ Netzwelt Directors Cut: Ich habe abgemahnt

Der eine oder andere wird möglicherweise bereits über die neue Netzwelt-Seite des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags gestolpert sein, zu der ich seit April 2014 regelmäßig einen Kolumnentext beisteuere. Aber wie das mit Zeitungen so ist: Man muss am Ende Papier bedrucken, die Anzahl der Seiten ist daher begrenzt. Dementsprechend muss die ganze “Netzwelt” auf einer einzigen Seite stattfinden. Und das führt dazu, dass es Zeichenbegrenzungen für die Autoren gibt, die strikt eingehalten werden. Vor allem von den anderen – also, denjenigen die meine überlangen Texte dann kürzen müssen (und das auch immer mit viel Fingerspitzengefühl tun). Da es im Netz derartige Begrenzungen nicht gibt, stehen meine Netzwelt-Kolumnen hier nun auch noch einmal ungekürzt zur Verfügung. Den Anfang macht der Geständnis-Text aus dem April: “Ich habe abgemahnt”. 

Wenn der Zahnarzt den Blinddarm operiert

Die Sache ist sehr unangenehm: oftmals per Einschreiben landet ein dicker Brief im DIN A4 Format auf dem eigenen Schreibtisch, schon der Absender verheißt nichts Gutes: Rechtsanwälte Sowienoch & Partner, Berlin, Hamburg, Frankfurt oder München. Beim Öffnen bestätigt sich der schlimme Verdacht: Abmahnung! Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche! Eine Woche Frist! Zweitausend Euro Anwaltskosten! Was nun? Wer jetzt die falsche Nummer wählt, erhält oft  denselben Rat: Ruhig bleiben, Kopf in den Sand und immer schön Luft anhalten. Es folgt: Eine Kollegenkritik.

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Jurafunk Nr. 113: Recht auf Vergessenwerden, Löschungsanspruch bei intimen Aufnahmen, Lila Bikini als Beiwerk

Es ist endlich wieder Jurafunk-Woche! Nach etwa einmonatiger, urlaubsbedingter Zwangspause ist eine neue Folge unseres Kieler Partnerpodcasts online – und natürlich machen wir auch in der 113. Ausgabe da weiter, wo andere längst aufgehört haben. Zum Beispiel bei der Frage, ob und wann intime Aufnahme des Ex-Partners zu löschen sind, ob ein lila Bikini wirklich “Beiwerk” im Sinne des Bildnisrechts sein kann und ob die Hüter über das Datenschutzgrundrecht eigentlich mit der Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden seitens Google einverstanden sind…

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