[Dirks’ Netzwelt] Haftung für Links

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Dirks’ Netzwelt befasst sich am 10.12. mit dem unseligen Urteil zur Haftung für das Setzen von Links auf fremde Inhalte.

Der Einschlag war vorhersehbar. Bereits im Jurafunk Nr. 137 habe ich mit Henry Krasemann das Urteil in der Sache “GS Media” besprochen, in dem der Europäische Gerichtshof (EuGH, Entscheidung vom 08.09.2016 – Az. C-160/15) fragwürdige Kriterien zu einer Ausweitung der Haftung für verklinkte Inhalte aufstellte. In einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Beschluss v. 18.11.2016, Az. 310 O 402/16) wurden diese Kriterien nun übernommen.

Auch wenn man nicht übersehen darf, dass es sich hier nur um eine Entscheidung einer Eingangsinstanz in einem auf Vorläufigkeit ausgelegten Verfahren handelt und die Linie so keinen Bestand haben muss, und auch,wenn der Hype um die Entscheidung maßgeblich auf die für meinen Geschmack etwas zu reißerische Behauptung einer leipziger Anwaltskanzlei in den sozialen Medien zurückgeht, ein deutsches Gericht habe nun “erstmals” so entschieden, habe ich sie am 10.12. in den Zeitungen des sh.z-Verlages aufgegriffen. Die Länge des Textes – genau 1.720 Zeichen – ist wie immer im Print dem Diktat der Werbebelegung unterworfen: Hier geht’s zu Dirks’ Netzwelt.

Noch ein Hinweis zum Verfahrensgang: Das Verfahren wurde offenbar durch Abschlusserklärung beendet, was dazu führt, dass im konkreten Fall kein Rechtsmittel mehr gegeben ist. Allerdings bedeutet das noch nicht, dass das Urteil über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben muss.

Update, 12.12.16:

Einen wie ich finde nicht nur rechtlich zutreffenden sondern auch den Hintergrund der Sache schön beleuchtenden Artikel hat der Kollege Arno Lampmann im LHR-Blog veröffentlicht, den ich gern abschließend wie folgt zitieren möchte:

Beantragt wurde die einstweilige Verfügung vom Urheber offenbar im Rahmen eines explizit so bezeichneten “Musterverfahrens” von der Kanzlei Spirit Legal. Was damit genau gemeint ist, bleibt unklar. Da der Antragsgegner bereits eine Abschlusserklärung abgegeben und damit die zweifelhafte Entscheidung als endgültige Regelung anerkannt hat, ist damit vielleicht gemeint, dass die Rechtsstreit nur zum Zwecke der Veröffentlichung der gerichtlichen Entscheidung inszeniert wurde.

Dirks’ Netzwelt Directors Cut: Ich habe abgemahnt

Der eine oder andere wird möglicherweise bereits über die neue Netzwelt-Seite des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags gestolpert sein, zu der ich seit April 2014 regelmäßig einen Kolumnentext beisteuere. Aber wie das mit Zeitungen so ist: Man muss am Ende Papier bedrucken, die Anzahl der Seiten ist daher begrenzt. Dementsprechend muss die ganze “Netzwelt” auf einer einzigen Seite stattfinden. Und das führt dazu, dass es Zeichenbegrenzungen für die Autoren gibt, die strikt eingehalten werden. Vor allem von den anderen – also, denjenigen die meine überlangen Texte dann kürzen müssen (und das auch immer mit viel Fingerspitzengefühl tun). Da es im Netz derartige Begrenzungen nicht gibt, stehen meine Netzwelt-Kolumnen hier nun auch noch einmal ungekürzt zur Verfügung. Den Anfang macht der Geständnis-Text aus dem April: “Ich habe abgemahnt”.