In Notwehr mit Kanonen auf Drohnen? (AG Riesa, Urt. v. 24.4.2019 – 9 Cs 926/19)

“Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden”, so steht das in § 32 StGB. Und wie jeder Jurastudent im ersten Semester Strafrecht lernt, hat dieser vermeintlich harmlose kleine Satz es in sich.

Denn im Gegensatz zu anderen Rechtfertigungsgründen (“rechtfertigenden”, sowie “Defensiv”- und “Aggressiv” -notständen) kennt die Notwehr gerade keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, das heißt im Grundsatz: Es kommt nicht darauf an, welches Mittel zur Abwehr des Angriffs gewählt wird und ob dieses Mittel im Vergleich zu dem Angriff vielleicht ein kleines bisschen krass ist.

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#Twittersperrt: Kann man gegen Account-Sperren bei Twitter vorgehen? Und sollte man? (Update)

#Twittersperrt: Unter diesem Hashtag wird in den sozialen Medien, insbesondere auf Twitter, das Thema “Accountsperren” diskutiert. Denn im Zuge der Diskussion vor allem um “Hate-Speech” und Wahlbeeinflussung haben diese jüngst in der Anzahl deutlich zugenommen. Die Plattform handelt dabei wohl auch in dem Bemühen, auf Kritiker zuzugehen und Verpflichtungen nach dem NetzDG zu erfüllen, allerdings geschieht dies immer häufiger auch in Bezug auf Accounts und Beiträge, die rechtlich vollkommen unproblematische Aussagen enthalten. Insbesondere das Thema “Satire” war hier inzwischen auch schon Thema von Gerichtsentscheidungen.

Die #Twittersperrt-Policy versteht hier wohl im Wortsinn keinen “Spaß”. Es gibt mittlerweile auch Vermutungen darüber, dass Dritte sich dies gezielt zu Nutze machen, um unliebsame Accounts “abzuschießen”.

Betroffenen (die nicht gerade selbst in diesem Bereich spezialisierte/r Anwältin oder Anwalt sind) stellt sich daher immer öfter die Frage: Kann ich gegen “Fehlentscheidungen” von Twitter eigentlich etwas tun? Wenn ja, was? und: Sollte ich das auch?

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Markenanmeldung, Markeneintragung, Markenrechtsverletzung: 10 häufige Rechtsirrtümer

Markenanmeldung Wortmarke oder Wort-/Bildmarke? Markeneintragung Deutschland oder Europa? Viele oder wenige Waren und Dienstleistungen? Alles nicht so einfach.
-- MARKENRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Irrtum #1: Markenanmeldung ist immer besser als keine Markenanmeldung anzumelden.
Irrtum #2: Eine Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke) anzumelden, ist immer besser als eine nationale Marke anzumelden.
Irrtum #3: Eine Wort-/Bildmarke ist besser als eine Wortmarke.
Irrtum #4: Eine Domainanmeldung erzeugt ein Schutzrecht.
Irrtum #5: Man sollte sich bei der Markeneintragung darum bemühen, möglichst viele Waren und Dienstleistungen mit der Marke zu schützen.
Irrtum #6: Eine Markenrecherche (Kollisionsrecherche) ist für meine Markeneintragung sicherlich verzichtbar.
Irrtum #7: Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Marke nicht mehr angreifbar.
Irrtum #8: Kollidierende Marken haben immer dieselben Nizzaklassen.
Irrtum #9: Bevor eine einstweilige Verfügung wegen einer Markenrechtsverletzung ergehen kann, muss eine Abmahnung erfolgt sein.
Irrtum #10: Ein Streitwert von 50.000 € für eine markenrechtliche Abmahnung ist überzogen.
-- MARKENRECHT --
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Dresden: Ein Hutbürger will Geld sehen

Es war eines der Aufreger-Themen des vergangenen Sommers: Der so genannte “Hutbürger”, der im August 2018 bei einer Dresdner Pegida-Demonstration von einem Kamerateam des ZDF gefilmt wurde und dabei exakt so aussah wie Karikatur, nunja: eines Pedigda-Demonstranten. Das Deutschlandschlapphut-Outfit kann schon als ikonisch bezeichnet werden und schaffte natürlich als Meme den Sprung in die sozialen Medien. Ein gutes Jahr später geht es vor Gericht – und um Geld.

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