Markenanmeldung, Markeneintragung, Markenrechtsverletzung: 10 häufige Rechtsirrtümer

Markenanmeldung Wortmarke oder Wort-/Bildmarke? Markeneintragung Deutschland oder Europa? Viele oder wenige Waren und Dienstleistungen? Alles nicht so einfach.
-- MARKENRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Irrtum #1: Markenanmeldung ist immer besser als keine Markenanmeldung anzumelden.
Irrtum #2: Eine Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke) anzumelden, ist immer besser als eine nationale Marke anzumelden.
Irrtum #3: Eine Wort-/Bildmarke ist besser als eine Wortmarke.
Irrtum #4: Eine Domainanmeldung erzeugt ein Schutzrecht.
Irrtum #5: Man sollte sich bei der Markeneintragung darum bemühen, möglichst viele Waren und Dienstleistungen mit der Marke zu schützen.
Irrtum #6: Eine Markenrecherche (Kollisionsrecherche) ist für meine Markeneintragung sicherlich verzichtbar.
Irrtum #7: Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Marke nicht mehr angreifbar.
Irrtum #8: Kollidierende Marken haben immer dieselben Nizzaklassen.
Irrtum #9: Bevor eine einstweilige Verfügung wegen einer Markenrechtsverletzung ergehen kann, muss eine Abmahnung erfolgt sein.
Irrtum #10: Ein Streitwert von 50.000 € für eine markenrechtliche Abmahnung ist überzogen.
-- MARKENRECHT --
Mehr

Jurafunk Nr. 119: Weselsky als Sixt-Testimonial, “Blogosphäre” als Werktitel, Zweitbrille als Geschenk

Es ist Jurafunk-Woche! in der bereits 119. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts arbeiten Dirks & Krasemann wieder die nach ihrer unmaßgeblichen Meinung wichtigsten Themen aus dem Medien-, IT- und Datenschutzrecht auf. Diesmal diskutieren wir unter anderem den “Fall” des GDL-Chefs Klaus Weselsky, dessen Konterfei von der Firma Sixt zu Werbezwecken gekapert wurde. Wir sprechen über eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin zur Datenweitergabe von Facebook an App-Entwickler, über Sinn und Wirkung von Titelschutzanzeigen am Beispiel “Blogosphäre” sowie über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die es Optikern verbietet, kostenlose Zweitbrillen als Beigabe anzubieten.

Mehr

Was der “Geburtstagszug” mit Ihrer Website zu tun hat (und wie man diese “schützen” kann)

Des öfteren begegnet dem Rechtsanwalt, der auch oder vielleicht sogar ausschließlich “was mit Medien” macht, vertraglichen Nutzungsrechtseinräumungen in Bezug auf die Gestaltung von Websites, welche sich auf die “Urheberrechte” an der entsprechenden Gestaltung beziehen.  Denn, so der dahinter stehende und wohl weit verbreitete Glaube, Website-Gestaltungen sind doch wohl urheberrechtlich geschützt! Oder?

Wenn ich diese Frage in Vorträgen als rhetorisches Stilmittel einsetzte, sehe ich nach der passenden rhetorischen Antwort (“nein”) oftmals in weit aufgerissene Augen von Webdesignern, deren Weltbild zumindest für einen Moment ins Schwanken gekommen zu sein scheint.

Mehr