DSGVO: Was haben die Brüsseler jemals für uns getan?

Am 25. Mai beginnt ein neues Zeitalter: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt – für viele irgendwie unvorhergesehen – in ihrer ganzen Pracht. Meine April-Kolumne in der Mac-Life befasst sich daher noch einmal mit den Änderungen im Datenschutz. Dankenswerter Weise hat der Verlag sie gerade kostenlos zugänglich gemacht, weswegen ich die Gelegenheit nutze und noch schnell auf sie hinweisen möchte.

“Schnack und Thumby” – SHZ-Podcast über Influencer auf Instagram

“Kooperations-Prostitution” ist eine schöne Wortschöpfung der SHZ-Podcaster Merle Drießelkämper und Finn Schröder, die sich in der 20. Folge des Podcasts des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages mit dem schönen Titel “Schnack und Thumby”, mit dem Thema Influencing / Influencer befassen. Testimonial insoweit ist die Kieler Instagrammerin ja_liine (Kiel scheint das Mekka von gastronomischen Instragrammerinnen zu sein, aber das ist ein anderes Thema).

Nachdem ja_liine etwas aus ihrem Influencerinnen-Nähkästchen plaudert hat, darf ich auch noch ein paar Antworten zu Fragen zum Thema “Instagram & Recht” beisteuern, und zwar etwa ab Minute 7:50.

“Schnack und Thumby”, Folge 20 ist hier zu finden.

Eine Anmerkung noch zur etwas ungewöhnlichen Frage nach dem Gewerbeschein:

Einen Gewerbeschein benötigt, wer einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht (Das Gegenstück dazu wäre der Freiberufler – Ärzte, Anwälte Architekten, aber auch Journalisten sind Freiberufler und benötigen als solche keinen “Gewerbe”-schein – mehr dazu z.B. hier). Der bürokratische Akt der Beantragung ist äußerst bescheiden und in zehn Minuten erledigt, so dass dies kein ernsthaftes Problem oder “Thema” für den Influencer-Gründer sein dürfte. Eher schon ist das bei steuerlichen Fragen der Fall, weswegen ich jedem, der sich selbständig machen möchte, unbedingt dazu rate, sich zuvor steuerlich beraten zu lassen.

DIRKS.LEGAL unterstützt das Barcamp Kiel 2018 #bcki18

Längst ein Pflichttermin: Seit dem Jahr 2010 existiert das Kieler Barcamp und so wird es dieses Jahr schon neun. Und genau wie in den vergangenen Jahren bin ich sehr stolz darauf, das Kieler Barcamp auch über meine Teilnahme hinaus unterstützen zu dürfen. Save the Date: Das #bcki18 findet am 3. und 4. August 2018.

Was ist ein Barcamp?

An dieser Stelle erkläre ich traditionell kurz das Konzept eines Barcamps. Das fällt mir dieses Jahr besonders leicht, denn der Kieler Falkemedia-Verlag (Disclosure: für den ich ab und an arbeite) hat im vergangenen Jahr ein schönes Promotion-Video produziert, dass auch die spezielle Kieler Barcamp-Stimmung sehr schön einfängt:

Wie immer wird es auch 2018 (das Interesse der Anwesenden vorausgesetzt) nicht nur eine oder mehrere Sessions von mir zu rechtlich spannenden Themen geben, auch die Dirks-Krasemann’sche Podcast-Session darf wohl auch dieses Jahr als gesetzt gelten. Wem bereits heute Themen unter den Nägeln brennen, die er unbedingt einmal in einer Barcamp-Session von mir besprochen haben möchte, darf diese gern vorab kundtun, zum Beispiel in den Kommentaren zu diesem Beitrag.

“Ich möchte da hin. Was muss ich tun”?

Die Teilnahme am Barcamp Kiel steht jedermann offen und ist kostenlos. Die Anmeldung zum #bcki18 ist über die Barcamp-Kiel-Website möglich – wenn sie freigegeben ist. Dann sind die Tickets allerdings auch schnell vergriffen, so dass es sich lohnen könnte, dem Barcamp in den sozialen Medien zu folgen, um den richtigen Moment nicht zu verpassen –  z.B. auf Twitter.

Das Barcamp Kiel lebt von den Teilnehmern – und von Sponsoren

Gern weise ich an dieser Stelle auch noch einmal darauf hin, dass das Barcamp Kiel allein mit meinem bescheidenen finanziellen Beitrag eher nicht über die Runde(n) kommt. Über die Möglichkeiten des Sponsorings für Unternehmen kann man sich hier näher informieren.