5 populäre Rechtsirrtümer zum Influencer-Marketing

-- SOCIAL MEDIA RECHT --
Inhalt:
Was ist Influencer-Marketing?
Irrtum #1: Behörden und Gerichte haben sowieso keinen Schimmer
Irrtum #2: So lange ich kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich mich um nichts kümmern
Irrtum #3: Über “Werbekennzeichnung” muss ich mir nur Gedanken machen, wenn ich für ein konkretes Posting eine Entlohnung in Geld erhalte.
Irrtum #4: Ich muss dann wohl alles kennzeichnen. Auch meine Katzenfotos.
Irrtum #5: Wenn ich irgendwo ganz klein “#Ad” rantagge, bin ich safe.
-- SOCIAL MEDIA RECHT --
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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Influencer, “Tap Tags” und die Werbekennzeichnung

Wann müssen Influencer*innen ihre Posts als Werbung kennzeichnen? Spoiler: Nichts genaues weiß man (immer) noch nicht. Die Rechtsprechung hierzu ist allerdings seit 9.9.2020 um eine Facette reicher, denn das OLG Karlsruhe (Urt. v. 09.09.2020, Az. 6 U 38/19) hat gesprochen. So richtig viel weiter sind wir nun allerdings nicht.

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DSGVO-Verstoß nicht abmahnbar, DSGVO-Verstoß abmahnbar, DSGVO-Verstoß nicht abmahnbar… (LG Stuttgart, Urt. v. 20.5.2019, Az. 35 O 68/18)

Die DSGVO und die bislang ausgebliebene Abmahnwelle. Ich habe darüber zum ersten mal vor etwa einem Jahr etwas geschrieben und seither immer mal wieder. Einer der für eine “Welle” wichtigen Gesichtspunkte ist ja der, dass sie einen rechtlich eindeutigen Fall braucht, um den Abmahner möglichst wenig Gegenwehr und über verschiedene Umwege dann aber auch möglichst viele Einnahmen zu verschaffen, z.B. über Vertragsstrafen aus Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Abmahnungen gegen “Bricklink”-Shops (Lego)

Kurz vor dem Abendbrot erreichte mich gestern ein Anruf vom Kieler Datenschutzjuristen, Jurafunk-Mitherausgeber und “Klemmbaustein”-Lyriker Henry Krasemann, der mich bat, ein paar allgemeine Hinweise zum Thema “Abmahnungen” zu geben. Offenbar hat es eine Reihe von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegen “Bricklink”-Shopbetreiber gegeben, das ist eine Verkaufsplattform für Lego-Steine. Muss man wissen: Lego ist mitnichten nur etwas für Kinder, sondern immer mehr Erwachsene gehen dieser geheimen Leidenschaft nach.

Bei manchen ist sie auch gar nicht so geheim, sie sind wahre “Lego-Influencer”. So wie Henry, dessen Video mit meiner “Telefonschalte” darin sofort folgt. Wer mehr wissen möchte zu Abmahnungen, wie sie funktionieren und was das alles so bedeutet, was darin steht, der wird meinen Text “ Was Sie zum Thema Abmahnungen, Streitwert, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Vertragsstrafe schon immer wissen wollten (aber nicht zu fragen wagten)” interessant finden.  

Klemmbausteinlyrik” – Lego Influencer, klar, gibt’s.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Die DSGVO und die Abmahnungen – Was wir wissen und was nicht

Seit 25. Mai gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das hat nun jeder mitbekommen, nicht nur weil sie jeden betrifft, sondern auch weil von interessierter Seite auch ordentlich die Werbetrommel gerührt wurde und wird: Ab 25. Mai hagelt es horrende Bußgelder und Abmahnungen! Wer jetzt nicht handelt, ist verloren! Und ja: Das Klappern gehört zum Handwerk. Auch bei Juristen. Auf diese Aussage kann man sich wohl einigen. Alles was darüber hinausgeht, sind Stilfragen, über die man streiten kann. Das möchte ich hier und heute aber gar nicht. Es geht mir um die Frage an sich:

Droht nun die DSGVO-Abmahnwelle? Oder ist das alles Quatsch?

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