Virtueller Webmontag: Ein Abmahnanwalt packt aus

Aufzeichnung des virtuellen Webmontags vom 20.4.20 (Externer Link: Youtube, Datenschutzerklärung beachten).

Ich freue mich, wieder einmal aktiv in einen Kieler Webmontag eingreifen zu können. Dabei spielt die “Corona-Krise” natürlich – wie bei vielem im Augenblick – irgendwie eine Rolle: Da der Webmontag im Moment wie vieles Andere physisch nicht stattfinden kann, gibt es ein virtuelles Format, dem es auch zu verdanken ist, dass ich daran teilnehmen kann.

Was ist der “Kieler Webmontag”?

Den “Kieler Webmontag” gibt es, seit Steffen Voß ihn im Sommer 2007 ins Leben gerufen hat. Zu dieser Zeit hatte ich meinen Lebens- und Schaffensmittelpunkt ebenfalls noch in Kiel und und in diesem Zusammenhang auch die Ehre, den ersten Veranstaltungen in den Konferenzräumen meines damaligen Büros in der Werftbahnstraße eine Heimat zu bieten.

Inzwischen ist der Kieler Webmontag diesen Kinderschuhen längst entwachsen und findet unter normalen Umständen jeden dritten Montag im Monat in der Kieler Starterkitchen statt. Auch wenn ich selbst Ende 2017 der Stadt zu Gunsten meiner Heimat Hamburg den Rücken gekehrt habe, fühle ich mich Kiel natürlich weiterhin verbunden und freue mich, dass ich nun in der virtuellen Variante über Bundesländergrenzen hinweg zugeschaltet werden kann (Das muss man sich zu diesen Zeiten einmal vorstellen! Darf man das überhaupt?).

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Not News: Illegales Streaming illegal, trotzdem keine “Streaming-Abmahnungen” weit und breit

Also, der WDR hat mich angerufen und dazu befragt, was Menschen, die sich illegale Streams ansehen, so im Durchschnitt rechtlich zu befürchten haben.

Unter uns: das Thema ist ein relativ alter Hut, aber Wiederholung hilft ja vielleicht beim Memorieren.

Nochmal: Seit dem EuGH-Urteil in Sachen Stichting/Brein (EuGH, 26.04.2017 – C-527/15) wissen wir eigentlich ganz gut, dass Streaming nicht im rechtsfreien Raum stattfindet und dieses ganze Argument mir der vorübergehenden Vervielfältigungshandlung nach § 44 UrhG den EuGH auch nicht beeindruckt hat.

Dass es trotzdem keine “Streaming-Abmahnwelle” gibt und wohl auch nicht geben wird, liegt an der Anatomie der Abmahnwelle und der damit (un)möglichen Geschäftsmodelle. Ausführlich z.B. hier und da nachzulesen.

Bitte nicht verwechseln: “Ich werde wohl nicht erwischt” ist nicht dasselbe wie “Ich darf das”. Sie sollten schon deshalb für Leistungen zahlen, die Sie gerne nutzen, weil Sie verstanden haben, dass es Menschen gibt, die davon leben, ihnen diese Inhalte zu verschaffen.

WhatsApp-Weihnachts-“Kettenbrief” als “Urheberrechts-Abzocke”?

Seit einiger Zeit stellen WhatsApp-Nutzer vemehrt fest, dass sich in ihrer Timeline ein bestimmtes Profilfoto explosionsartig ausbreitet.
Hintergrund ist ein mehr oder minder unterhaltsames Weihnachtsrätsel, dass sich per Kettenbrief verbreitet. Die Nachricht dazu lautet:

“A game for you:
You’re going to a room. There are 2 DOGS AND 3 cats on the bed.
Santa, a donkey and 5 Reindeer are standing there too… 3 pigeons and a little duck flying through the area… so! How many feet are in the room? If you answer wrong, you have to have 3 days the picture of Santa as a profile picture.”

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Die DSGVO und die Abmahnungen – Was wir wissen und was nicht

Seit 25. Mai gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das hat nun jeder mitbekommen, nicht nur weil sie jeden betrifft, sondern auch weil von interessierter Seite auch ordentlich die Werbetrommel gerührt wurde und wird: Ab 25. Mai hagelt es horrende Bußgelder und Abmahnungen! Wer jetzt nicht handelt, ist verloren! Und ja: Das Klappern gehört zum Handwerk. Auch bei Juristen. Auf diese Aussage kann man sich wohl einigen. Alles was darüber hinausgeht, sind Stilfragen, über die man streiten kann. Das möchte ich hier und heute aber gar nicht. Es geht mir um die Frage an sich:

Droht nun die DSGVO-Abmahnwelle? Oder ist das alles Quatsch?

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Zum Wochenende: Die Abmahnwellenvorhersage

“Abmahnanwalt” und “Abmahnwelle”: Das sind zwei Begriffe, die ich argwöhnisch betrachte, weil sie nur scheinbar beschreibend sind. Tatschächlich sind beide emotional ziemlich aufgeladen und stehen für eine, zumindest gefühlte, große Gemeinheit der Internet-Welt, den quasi allgegenwärtigen Misstand, dass jedermann jederzeit von der “Welle” getroffen werden kann. Ich habe vor Jahren bereits mal eine Gegenwarnung zur Abmahnwarnung formuliert und auch hinsichtlich meiner eigenen  Abmahnanwalt-Eigenschaft eine Art Selbstanzeige veröffentlicht. Das Thema ist damit aber längst nicht abschließend besprochen – Deshalb möchte ich ihm noch einmal einen Beitrag widmen, der so eine Art Abmahnwellenvorhersage ermöglichen soll.

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