Freiberufler und Unternehmen aus dem Bereich der Kreativwirtschaft haben es im Zeitalter von Internet, User Generated Content und Social Media nicht leicht, ihre Urheberrechte zu wahren. Als auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht vertrete ich KreativarbeiterInnen und Unternehmen bei der Sicherung ihrer Rechte und in Lizenzfragen, zum Beispiel:
- bei der Prüfung und Gestaltung von rechtssicheren Gestaltung von Lizenzverträgen,
- bei der Verfolgung von Bildrechtsverletzungen der Fotografen und Agenturen,
- bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf Filme und Videos,
- bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen der Autoren und Verlage,
- bei der Verfolgung von Content-Diebstahl bei Bloggern oder Unternehmen,
- Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an Software und Datenbanken.
Gerade Freiberufler und kleinere Unternehmen aus dem Kreativbereich scheuen oftmals die konsequente Verfolgung ihrer Rechte. In der Beratungspraxis erlebe ich es häufig, dass zunächst versucht wird, entstehende Konflikte zunächst kooperativ zu lösen, das heißt: Nachdem der Fotograf die urheberrechtswidrige Nutzung seines Fotos feststellt, geht er freundlich auf den Verletzer zu und weist ihn auf den Rechtsverstoß und die Folgen hin.
Spätestens, wenn hier das Wort “Lizenzschaden” fällt, gehen Rechtsverletzer ihrerseits oftmals in die Offensive und bestreiten rundheraus jeden Anspruch oder gar die Schutzfähigkeit des genutzten Werks (Was angesichts des Schutzes auch für Schnappschüsse nach § 72 UrhG von grober Unkenntnis des Urheberrechts zeugt).
Es ist doch auch Werbung für Dich!
Vorhersehbar gipfeln derartige Konstellationen oft in den Aussagen “Es ist doch auch Werbung für Dich!” und “Den Allerwelts-Schnappschuss bekomme ich im Internet überall kostenlos”.
Gutes Zureden hilft also in der Regel nicht weiter und ist angesichts der oft dreisten Selbstbedienungsmentalität auch nicht angebracht. Kreative sollten sich deshalb auch nicht scheuen, ihre Rechte konsequent durchzusetzen. Natürlich stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob man in jedem Fall einen Rechtsanwalt hierzu beauftragen muss. Diese Frage kann man klar mit “Nein” beantworten, für Näheres verweise ich dieser Stelle auf den Vortragsmitschnitt „Jurafunk Nr. 137 – Urheberrecht für Kreativarbeiter“ aus dem Sommer 2016, sowie auf die Folge Nr. 62 des Foto-Pocasts “Fotophonie”, in der ich als Interviewpartner zu Gast war.
Allerdings sind der Tätigkeit in eigener Sache doch Grenzen gesetzt. Einerseits bestehen bei Fehlern hohe Haftungsrisiken, andererseits ist die eigene Einschätzung der Rechtslage in der Regel nicht mit der eines Fachmanns vergleichbar – So dass die Frage danach, ob man in derartigen Fällen den Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt scheuen sollte, ebenfalls mit “Nein” zu beantworten ist.