„Schleichbezug“: Urteil aus Hamburg zur Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Veranstaltungstickets
Wieder so ein Begriff, der im Leben der meisten Menschen niemals eine Rolle spielt: Der so genannte „Schleichbezug“ von Veranstaltungstickets. Dabei ist das Phänomen, das der Begriff beschreibt, dann wieder …