“Schleichbezug”: Urteil aus Hamburg zur Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Veranstaltungstickets

Wieder so ein Begriff, der im Leben der meisten Menschen niemals eine Rolle spielt: Der so genannte “Schleichbezug” von Veranstaltungstickets. Dabei ist das Phänomen, das der Begriff beschreibt, dann wieder gar nicht mehr so selten: Es geht um den Weiterverkauf von Veranstaltungstickets (von Comedyshows bis Fußball) zu Preisen, die über denen des Veranstalters liegen. Das im Begriff angedeutete “Schleichen” bezieht sich dabei auf den Erwerber, der die jeweilige Eintrittskarte vermeintlich als Verbraucher erwirbt, tatsächlich aber von Anfang an den teureren Weiterverkauf z.B. über Plattformen wie Ebay beabsichtigt. Genau dies untersagen Veranstalter aber gern und oft durch AGB. Ein vom Kollegen Lars Rieck besprochenes Urteil des LG Hamburg ist Anlass, der Sache einen Beitrag zu widmen.

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Jurafunk Nr. 121: Metronauten, Filesharing, Urheberrecht

Es ist Jurafunk-Woche! In der bereits 121. Folge unseres Kieler Partnerpodcasts haben wir wieder die aus unserer Sicht wichtigsten oder wenigstens unterhaltsamsten Vorgänge aus dem Recht der neuen Medien auf möglichst kurzweilige Art besprochen. Zu erst und zu Recht: Den Streit um die angebliche Nutzung von Nazi-Motiven für die Kampagne der Olympiabewerbung Berlins, der sich auf eine “Falschmeldung” der “Metronauten” gründet und diese nun in rechtliche Schwierigkeiten gebracht hat. Danach geht es noch einmal um Entwicklungen beim Filesharing, um Urheberrechte an AGB und ganz am Schluss auch noch um: Sex. Aber bis Sie dahin kommen, müssen sie sich natürlich brav alle anderen Themen angehört haben …

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Urheberrechtsschutz für AGB: Ja. Aber.

Ich gebe es zu: Ich mag diese „Ja-Aber“-Überschriften, was man auch daran merkt, dass ich sie des Öfteren in diesem Blog verwende. Der Grund ist allerdings so einfach wie einleuchtend: Gerichte treffen eben auch sehr häufig „Ja-Aber“-Entscheidungen. Aktuelles Beispiel: Das Amtsgericht Kassel (Urt. v. 5.2.2014, Az. 410 C 5684/13), das sich mit der Frage zu befassen hatte, ob ein Rechtsanwalt Schadensersatz wegen der urheberrechtswidrigen Nutzung von durch ihn erstellten AGB verlangen kann. Die Antwort, die das Gericht auf diese Frage fand, lautete wie gesagt:  „Ja. Aber.“

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