“Schleichbezug”: Urteil aus Hamburg zur Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Veranstaltungstickets

Wieder so ein Begriff, der im Leben der meisten Menschen niemals eine Rolle spielt: Der so genannte “Schleichbezug” von Veranstaltungstickets. Dabei ist das Phänomen, das der Begriff beschreibt, dann wieder gar nicht mehr so selten: Es geht um den Weiterverkauf von Veranstaltungstickets (von Comedyshows bis Fußball) zu Preisen, die über denen des Veranstalters liegen. Das im Begriff angedeutete “Schleichen” bezieht sich dabei auf den Erwerber, der die jeweilige Eintrittskarte vermeintlich als Verbraucher erwirbt, tatsächlich aber von Anfang an den teureren Weiterverkauf z.B. über Plattformen wie Ebay beabsichtigt. Genau dies untersagen Veranstalter aber gern und oft durch AGB. Ein vom Kollegen Lars Rieck besprochenes Urteil des LG Hamburg ist Anlass, der Sache einen Beitrag zu widmen.

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