WhatsApp-Weihnachts-“Kettenbrief” als “Urheberrechts-Abzocke”?

Seit einiger Zeit stellen WhatsApp-Nutzer vemehrt fest, dass sich in ihrer Timeline ein bestimmtes Profilfoto explosionsartig ausbreitet.
Hintergrund ist ein mehr oder minder unterhaltsames Weihnachtsrätsel, dass sich per Kettenbrief verbreitet. Die Nachricht dazu lautet:

“A game for you:
You’re going to a room. There are 2 DOGS AND 3 cats on the bed.
Santa, a donkey and 5 Reindeer are standing there too… 3 pigeons and a little duck flying through the area… so! How many feet are in the room? If you answer wrong, you have to have 3 days the picture of Santa as a profile picture.”

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Kahn ./. T1TAN

Es kann nur einen geben – und deshalb nimmt es ein Oliver Kahn natürlich nicht einfach hin, wenn jemand seinen, nunja, “Namen”, kapert und einfach Handschuhe draus macht. So ist es aber geschehen, und nicht nur das, sondern es wurde sogar eine entsprechende EU-Marke beim EUIPO angemeldet, noch dazu mit der “1” drin. Sie wissen schon, wie ehedem auf dem Torwarttrikot, als man zur Feststellung der wahren Größe eines Oliver Kahn noch keine Richter brauchte. Gegen die Marke klagt ein Oliver Kahn nun jedenfalls vor dem Münchener Landgericht, und ob es um nun um ein Namensrecht (§ 12 BGB), um Verkehrsgeltung (§ 4 Abs. 2 MarkenG) oder gar ein Unternehmenskennzeichen (§ 5 MarkenG) geht – Könnte sein, dass sich Titan Kahn diesmal ein Eigentor geschossen hat.

Deutschlandfunk Nova hat das Thema einmal aufbereitet und ein Stephan Dirks kam kurz zu Wort. Nachzulesen hier und zu hören hier. (Ab 11’25”).

Eine kleine Korrektur allerdings zum Thema “Schadensersatz”: Es ging höchstwahrscheinlich nicht um “250.000 € Schadensersatz” wie in dem DLF-Nova-Stück berichtet wird; Die Summe (bis zu) “250.000” passt viel eher zum Ordnungsgeld, das im Falle eines Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot an das Gericht zu zahlen wäre. 

Rechts-Kolumne in der Mac-Life: Digitalisierung first, Nachdenken second

In ungefähr 2-monatigem Rythmus steuere ich zu der Zeitschrift “Mac Life” einen kolumnenartigen Rechtstext bei, der einige Zeit danach auch online kostenlos verfügbar ist. Im November habe ich mich daran versucht, eine Meta-Diskussion zur Diskussion um die (vorerst verschobene) EU-Urheberrechtsreform anzustoßen, man könnte vielleicht auch “Rant” dazu sagen. Mir gefällt mein Text immer noch ganz gut, weswegen ich hier noch einmal auf ihn hinweisen möchte.

Besorgten Internetbürgern sei dazu gesagt:

Doch doch, der Autor nutzt seit über 20 Jahren das Internet (in manchen Ausprägungen allerdings seit einiger Zeit immer weniger).

10 verbreitete Rechtsirrtümer … zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der Untergang des Internets wie wir es kennen, ist bekanntermaßen am 25.5.2018 eingeläutet worden. Ein paar Jahre später steht das Internet zwar immer noch, rund um die Datenschutz-Grundverordnung existieren aber mehr Mythen denn je. Die passende Gelegenheit, sich einmal ein paar Fehlannahmen zu widmen, denen ich tagtäglich begegne.

-- DATENSCHUTZ --
Inhalt:
#1: Die DSGVO ist Teufelswerk
#2: Die Umsetzung der DSGVO bringt keine Probleme mit sich.
#3: Auf einmal Auftragsverarbeitung +  AVV!
#4: Die DSGVO-Abmahnwelle kommt.
#5: Zwanzig Millionen Euro!
#6: Alle alten Newsletter-Einwilligungen müssen mit der DSGVO neu eingeholt werden.
#7: Unter der DSGVO braucht jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten.
#8: Die DSGVO sorgt dafür, dass keiner mehr einen anderen Fotografieren darf. Und das Foto veröffentlichen schon gar nicht.
#9: Die DSGVO verlangt, dass mit einem Layer auf Cookies hingewiesen wird und der Nutzer “OK” drückt”
#10: Viel (Papier unterschreiben) hilft viel.
-- DATENSCHUTZ --
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Twitter: “@radirks” wird zu “@dirkslegal”

Bereits seit Ende 2007 war ich auf twitter aktiv, seit Dezember 2008 unter dem Handle “radirks”. Nach genau 7.000 Tweets und ziemlich genau 10 Jahren ist heute der Zeitpunkt für eine kleine Änderung gekommen: aus “@radirks” wird “@dirkslegal”. Wer bisher bereits “radirks” gefolgt ist, für den ändert sich nichts. Wer bislang (nur) den Account “dirkslegal” abonniert hatte und weiterhin Updates – vor allem die neuen Blogbeiträge von blog.dirks.legal – bekommen möchte, der sollte heute einmal twitter.com/dirkslegal ansteuern und diesen (unbenannten, also “neuen”) Account abonnieren, damit alles beim Alten bleibt.

Ich bedanke mich für die Treue!

 

Das “Kielbook” heißt jetzt “Kielbug”

Kiel hat es dieser Tage mal wieder mit einer etwas kuriosen Markenrechtsstreitigkeit in die Medien geschafft. Die ehemalige Facebook-Gruppe “Kielbook”, eine typische lokale Facebook-Gruppe, musste oder wollte sich nach einem Rechtsstreit mit Facebook in “Kielbug” (pun intended) umbenennen. Das ganze schwelte schon ein paar Jahre, im Jahr 2015 hatten die Gruppengründer sogar eine Wortmarke “KIELBOOK” angemeldet (“Wir wollten uns Kielbook einfach sichern, bevor es ein anderer tut!”). Den  Medien ist auch zu entnehmen, dass man das ganz normal fand und irgendwer wohl auch zu der Markenanmeldung geraten habe, was ich – mit allem nötigen Respekt vor dem oder der Kollegin, die die Beratung durchgeführt hat – als mehr als nur ein ganz klein bisschen blauäugig bezeichnen möchte.

Es gab erst ein Widerspruchsverfahren und dann eine Löschung der Marke – wie dem Register zu entnehmen ist, auf Betreiben des Anmelders selbst, wohl in der Hoffnung, die Sache zu begraben zu können, was so offenbar nicht funktionierte, denn Facebook drohte wohl mit der Löschung der Gruppe.

Der sh:z-Verlag hat am 10.11.18 noch einmal einen Text dazu veröffentlicht, in dem ich etwas länger zu Wort komme, er ist hier zu finden (€). Einiges zum Thema Markenrecht habe ich vor einiger Zeit in dem Text “Zehn verbreitete Rechtsirrtümer aus dem Markenrecht” zusammengefasst.